Wie sehen sie den Stand der Umsetzung des Lärmschutzes im Umfeld des BER?

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Frage von Thomas K. •

Wie sehen sie den Stand der Umsetzung des Lärmschutzes im Umfeld des BER?

Im nächsten Jahr läuft das Lärmschutzprogramm des BER - 5 Jahre nach Eröffnung der neuen Start- und Landebahn aus. Der Flughafen hat zwar einen großen Teil der Anspruchsermittlungen erstellt, ist aber nicht für deren Umsetzung verantwortlich.

Was passiert, wenn die Lärmschutzmaßnahmen im nächsten Jahr nicht abgeschlossen sind - verliert der Planfeststellungsbeschluss seine Gültigkeit oder passiert einfach garnichts und die Betroffenenen werden mit ihren Problemen alleine gelassen? Richtet die Landesregierung eine Ombudsstelle ein, die die Anspruchsberechtigten bei der Durchsetzung der Lärmschutzmaßnahmen unterstützt?

Wird bei der Abnahme der Lärmschutzmaßnahmen auch der Spitzenlärmpegel gemessen, damit festgestellt werden kann, ob im Inneren die 55 dB Grenze nicht überschritten wird?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.

Vielen Dank für Ihre Anfrage, das Thema Fluglärm ist auch mir sehr wichtig. Ich habe allein im vergangenen Jahr mehrere Anfragen im Landtag gestellt und setze mich als Abgeordnete stark dafür ein, dass die guten, lange verhandelten Pläne für Lärmschutz und Flugrouten auch konsequent umgesetzt werden.

Insgesamt ist für den Lärmschutz am BER viel gemacht worden und der größten Teil der Anträge sind bewilligt und umgesetzt worden. Allerdings sind noch immer mehrere Tausend schutzwürdige Gebäude ohne entsprechende Maßnahmen. Teilweise sind die Gründe dafür kompliziert.

Laut Auskunft des Flughafens gilt der Planfeststellungsbeschluss weiterhin. Anträge von berechtigten Antragsstellern können aber nur noch bis zum 04.11.2025 eingereicht werden (ohne Gewähr). Auch für bereits bewilligte Anträge gilt die Umsetzungsfrist von drei Jahren. Leider wissen das nicht alle Betroffenen. Ich nehme Ihre Anfrage zum Anlass, dem Minister zu schreiben und ihn aufzufordern, dass alle Bürgerinnen und Bürger angeschrieben werden.

Was die Einrichtung einer Ombudsstelle betrifft: wie gesetzlich geregelt hat auch der Flughafen Berlin-Brandenburg eine Kontaktstelle für Lärmschutz und Fluglärm (https://corporate.berlin-airport.de/de/nachbar-ber/schallschutz/dialog.html ), die Landesregierung plant zurzeit keine zusätzliche Stelle.

Nach Auskunft des Flughafens liegt der Messung des Lärmpegels eine konservative Schätzung zugrunde. Auch bei deutlich erhöhtem Flugaufkommen (Veranschlagt: 373 Tsd. Bewegungen p. a., 2023: 176 Tsd. Bewegungen) und unter Berücksichtigung des so genannten „neuen Flugzeugmixes“ sollen die Spitzen von 55 dB nicht erreicht werden. Weitere Auskünfte können auch hierzu bei der entsprechenden Stelle des Flughafens eingeholt werden.

 

 

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