Was unternehmen Sie bezüglich der Honorarkürzungen der Psychotherapeut*innen zum 1. April 2026?
Zum 1. April 2026 drohen Honorarkürzungen von 4,5% für Psychotherapeut*innen, obwohl der Anteil der psychotherapeutischen Leistungen im Gesundheitssystem bei ca 0,5% liegt und dieser Anteil prozentual wirklich wenig einspart. Gleichzeitig wird die Versorgung der GKV-Versicherten weiter drastisch eingeschränkt. Wie Sie sicher aus dem engen oder erweiterten Familien- oder Bekanntenkreis wissen, ist es schon heute sehr schwer einen Psychotherapieplatz in angemessener Zeit zu finden - OBWOHL die AU-Tage durch psychische Leiden auf Platz 2 stehen und für die ganze Gesellschaft wahnsinnig teuer sind!
Schon heute ist die Vergütung von Privatpatient*innen deutlich besser als die der GKV. Der Anreiz nach einer wirklich zehrenden, teuren und langen Ausbildung zur Psychotherapeutin noch einen Kassensitz zu kaufen und GKV-Patient*innen zu versorgen wird weiter sinken.
Ich bitte Sie inständig sich für eine Beanstandung des Beschlusses nach Paragraph 94 SGB V einzusetzen.
Sehr geehrte Frau M.
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als CDU/CSU-Fraktion setzen wir uns für eine Gesundheitspolitik ein, die eine hochwertige psychotherapeutische Versorgung gewährleistet. Neben einer guten Aus- und Weiterbildung und vernünftigen Arbeitsbedingungen ist dabei auch die finanzielle Vergütung von großer Bedeutung. Hier hat die Selbstverwaltung zuletzt eine Entscheidung getroffen, die sich negativ auf das Honorar von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auszuwirken droht. Als Regierungskoalition werden wir die Auswirkungen dieser Entscheidung genau beobachten. Auch das Bundesministerium wertet die aktuellen Entwicklungen aus.
Mit freundlichen Grüßen
