Frage an Tobias Mahr bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Tobias Mahr
CDU
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Frage von Sascha H. •

Frage an Tobias Mahr von Sascha H. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Mahr,
Rheinpfalz druckt in ihrer Ausgabe vom 13.02.2021 einen Leserbrief ab, wonach die Gehälter von hohen kirchlichen Würdenträgern in Deutschland nicht von der Kirchensteuer, sondern von allen Steuerzahlern (also auch konfessionslosen Bürgern) finanziert werden. Diese Information ist mir zwar nicht neu, aber angesichts der zitierten Größenordnung von einer halben Milliarde Euro jährlich fühle ich mich jetzt doch angestoßen, Sie dazu zu befragen, ob Sie bzw. die CDU diese nicht akzeptable Praxis nicht beenden wollen? Vielen Dank und freundliche Grüße, S. H.

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Höning,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Auch ich habe die Leserbriefe in der Rheinpfalz gelesen. Wenn dort und auch in Ihren Zeilen kritisiert wird, dass die beiden großen deutschen Kirchen auch Gelder aus Steuermitteln erhalten, dann geht es um die sogenannten Staatsleistungen sowie um Mittel, die an die Kirchen als Träger bestimmter sozialer Einrichtungen gehen. Gerne gehe ich darauf ein, wie sich diese Finanzierungen begründen und wie meine Partei, die CDU, dazu steht.

Grundsätzlich gilt nach unserer Verfassung, dass Staat und Kirche getrennt sind. Dennoch ist aus gutem Grund verfassungsrechtlich die Kooperation in einigen Feldern zugelassen, z.B. bei der Anstaltsseelsorge oder bezüglich des Religionsunterrichts an staatlichen Schulen. Für die Erfüllung dieser Aufgaben erhalten die Kirche staatliche Kostenerstattung. Das halte ich für angemessen und daran wollen wir als CDU auch nichts ändern. Es handelt sich um Zuschüsse für Leistungen, die für die Gesamtgesellschaft erbracht werden. Von diesem unerlässlichen Engagement, das die Kirchen beispielsweise mit ihren Bildungseinrichtungen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen für Seniorinnen und Senioren leisten, profitieren wir alle.

Daneben erhalten die Kirchen so genannte „Staatsleistungen“ im Sinne von Art 140 GG in Verbindung mit Art. 138 der Weimarer Reichsverfassung. Der Staat hat sich nach den Enteignungen kirchlichen Grundbesitzes verpflichtet, den Kirchen das „Notwendige“ zu ihrem Erhalt zu geben. Unter diese Staatsleistungen fallen ausschließlich solche wiederkehrende Zahlungen, die auf früheren Gesetzen oder Verträgen zur Entschädigung beruhen. Gerade gab es im Deutschen Bundestag wieder eine intensive Debatte, ob diese Zahlungen weiter geleistet werden oder mit einer hohen Einmalzahlung abgegolten werden sollten. Die Unionsfraktion im Bundestag hat dabei deutlich gemacht, dass eine Ablösung der Zahlungsverpflichtungen weder sinnvoll noch wirtschaftlich wäre.
Einen großen Teil ihrer laufenden Ausgaben, vor allem im Personalwesen, die auch im Rheinpfalz-Leserbrief angesprochen wurden, tragen die Kirchen aus eigenen Mitteln. Die Kirchensteuer wird, wie Sie wissen, nur von den Angehörigen der Religionsgemeinschaften selbst erhoben. Der Staat ist den Kirchen, wie auch anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, lediglich organisatorisch über die Finanzämter bei der Erhebung der Kirchensteuer behilflich. Dafür zahlen die Kirchen aber ein nicht unerhebliches Entgelt an den Staat. Insofern halte ich es für richtig, dass wir als CDU am bewährten Verhältnis von Staat und Kirche auch auf finanzieller Ebene festhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Mahr