Frage an Ulrich Kelber bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Ulrich Kelber
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Frage an Ulrich Kelber von Georg N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kelber,

die Bundesregierung hat angekündigt, dass sie hart gegen "Integrationsmuffel" vorgehen will.

Andererseits hat das BAMF jetzt die Fahrtkosten für fast alle Teilnehmer komplett gestrichen. Viele werden es sich nicht mehr leisten können, zum Integrationskurs zu kommen.

Die SPD soll sich bitte darum kümmern, dass die Bundesregierung wieder Geld für die Fahrtkosten zur Verfügung stellt. Die Teilnehmer eines Integrationskurses können nicht kilometerweit zu Fuß laufen.

Mein eigener Kurs hat seit 4 Monaten kein Fahrgeld bekommen. Die Teilnehmer haben also ein komplettes Monatseinkommen (Hartz IV) vorgestreckt, um zum Integrationskurs zu kommen. Umgerechnet müssen sie, wenn sie kein Fahrgeld bekommen, 7 Tage im Monat fasten, um sich ein Monatsticket zu kaufen. Es drängt sich der Verdacht auf, als wolle der Staat die Teilnehmer aus den Integrationskursen rausdrängen, um ihnen dann den schwarzen Peter zuzuschieben.

Frau Merkel droht schon mit Leistungskürzungen beim ALG II für die, die nicht mehr kommen.

Ich bitte um Rückmeldung, ob sie in dieser Sache was tun können.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Niedermüller

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SPD

Sehr geehrter Herr Niedermüller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aber ehrlich gesagt nicht ganz verstehe.

Die Regelungen des BAMF zum Fahrtkostenzuschuss sehen wie folgt aus: Wer Arbeitslosengeld II bekommt und vom Träger der Grundsicherung zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet worden ist, dem werden die notwendigen Fahrtkosten erstattet. Das gleiche gilt, wenn man vom Kostenbeitrag für den Integrationskurs befreit wurde. Einen Zuschuss zu den notwendigen Fahrtkosten kann erhalten, wer von der Ausländerbehörde zur Teilnahme verpflichtet wurde und kein Arbeitslosengeld II bekommt. Für die Ermittlung des Zuschusses ist dann eine Einkommensprüfung erforderlich. Zudem erhalten Spätaussiedler unter bestimmten Voraussetzungen einen Fahrtkostenzuschuss. Fahrtkosten werden nur dann nicht erstattet, wenn die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und dem Kursort unter 3km beträgt.

An diesen Bestimmungen des BAMF hat sich nach meiner Kenntnis nichts geändert, deshalb ist mir nicht klar, warum die Teilnehmer in Ihrem Kurs keinen Fahrtkostenzuschuss mehr erhalten. Meinen Sie, dass die Auszahlung zu lange auf sich warten lässt? Wenn ja, melden Sie sich doch bitte einmal kurz in meinem Büro, dann würde ich mich mit meinen Kollegen aus Essen in Verbindung setzen, damit diese vor Ort einmal nachhaken können.

Mit freundlichem Gruß

Ulrich Kelber