Warum bekommen Beamte in Elternzeit keine Inflationsausgleichsprämie? Die finanzielle Belastung ist gerade für solche sehr hoch, da sie durch das Elterngeld schon weniger bekommen.

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Frage von Mathias W. •

Warum bekommen Beamte in Elternzeit keine Inflationsausgleichsprämie? Die finanzielle Belastung ist gerade für solche sehr hoch, da sie durch das Elterngeld schon weniger bekommen.

Die Inflation trifft Beamte in Elternzeit genauso wie die, die Arbeiten.
Bsp.: eine Frau ist 20 Jahre als Beamte in der Bundespolizei tätig, bekommt ein Kind und hat in der Zeit von Oktober 2022 bis Oktober 2023 Elternzeit. Daher bezieht diese keine Bezüge im geforderten Zeitraum und dadurch auch keine Inflationsaugleichsprämie. Der im März 2023 mit der Ausbildung begonnene bekommt sie schon. Ist das Fair?
Meine Frau würde auch arbeiten gehen, nur wer sollte da Kind betreuen? Die Kita kostet auch nicht gerade wenig. Sie geht nun bald nach einem Jahr Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten. Das wir beide in Vollzeit arbeiten ist aufgrund der Kitazeiten und Schichtdienst nicht möglich. Homeoffice bei der Bundespolizei ist kaum möglich.
Deutschland fragt sich, warum es so wenig Geburten gibt.
Das Personen in Elternzeit keine Unterstützung bekommen (bezugnehmend auf den Inflationsausgleich in Höhe von 3000€) ist ein Grund. Das viele hin und her mit den Anträgen sind weitere Gründe.

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Sehr geehrter Herr W.,

die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber:innen. Im Zuge der Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst wurde diese den Beschäftigten im ÖD zugesprochen. Per Gesetz muss diese Vereinbarung nun überhaupt erst auf Beamt:innen und Pensionär:innen übertragen werden. Dies ist für Herbst 2023 geplant.

Müttern steht im Rahmen ihres Mutterschutzes bis max. 12 Wochen nach der Geburt des Kindes der Inflationsausgleich zu. Sobald sie aber in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter eben kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz als staatliche Leistung. Diese Leitung differenziert nicht nach Arbeitergeber/Unternehmen/Öffentlicher Dienst.

Ich kann Ihre Punkte grundsätzlich verstehen, bitte aber um Verständnis, dass wir für Beamt:innen in Elternzeit keine Ausnahme machen können. Im Zuge der Gleichbehandlung müssten wir dann allen Eltern in Elternzeit die Ausgleichsprämie zugutekommen lassen, was nicht finanzierbar ist.

Dafür setzen wir in der Krise auf zahlreiche andere Entlastungsmaßnahmen, die allen Bürger:innen zugutekommen sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Bahr, MdB

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