Frage an Ulrike Merten bezüglich Innere Sicherheit

Ulrike Merten
SPD
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Frage von Johannes K. •

Frage an Ulrike Merten von Johannes K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Merten,

in der Antwort auf meine Frage zum Wehrrechtsänderungsgesetz 2007 schrieben sie am 10.09.2007, dass Sie ob einer Einingung in diesem Jahr zuversichtlich seien.

Wie beurteilen Sie den Stand des Gesetzes jetzt?

Als besonders wichtig erachte ich die Gleichstellung von B.A. und M.A. mit dem alten Diplom, da eine Ungleichbehandlung eine erhebliche Verschlechterung der Studenten in neuen Studiengängen bedeutet.
Welche Ergebnisse gab es in dieser Sache im Ausschuss?

Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Klug

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Klug,

haben Sie vielen Dank für Ihre neuerliche Email zum Wehrrechtsänderungsgesetz, in der Sie mich berechtigterweise nach dem aktuellen Stand fragen.

Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass sich das Wehrrechtsänderungsgesetz nach vor nicht in der parlamentarischen Beratung befindet. Gespräche zwischen dem zuständigen Berichterstatter in der SPD-Arbeitsgruppe Sicherheitsfragen, Rolf Kramer, und dem BMVg haben, ursächlich in dem erwarteten Bundesverwaltungsgerichtsurteil, bislang nicht gefruchtet. Wesentlicher Knackpunkt, weshalb es zu Verzögerungen kommt, ist die Einordnung des „Dualen Studiums“. Während das BMVg und das BVerwG es als Studium einordnen und demzufolge wesentlich strengere Rückstellungsmöglichkeiten bestehen, setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, es der betrieblichen Ausbildung gleichzustellen. Nicht einfach ist darüber hinaus die Umstellung der Diplom- und Magisterstudiengänge auf Bachelor & Master infolge des Bologna-Prozesses. Hier zeichnet sich jedoch eine Einigung ab. Ich kenne nicht die Hintergründe für Ihr Interesse an der Gesetzesänderung. Doch ist es für alle vom Gesetz Betroffenen, und dies sind nicht nur Wehrpflichtige, misslich, dass sich die Novelle so verzögert.

Zum heutigen Tag kann ich Ihnen jedoch noch nicht abschließend sagen, in welcher Form das Gesetz den Bundestag passieren wird. Doch rechne ich damit, dass nicht mehr als ein halbes Jahr verstreichen und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nachgebessert wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Merten, MdB