Frage an Uta Zapf bezüglich Recht

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Uta Zapf
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Frage von Wilfried B. •

Frage an Uta Zapf von Wilfried B. bezüglich Recht

Sehr ggehrte Frau Zapf,
die SPD lehnt eine Änderung des Mietrechtes ab.

Laut Urteil des Landgerichtes Berlin im Berufungsverfahren - Aktenzeichen 67 S 355/08 - ist ein Mieter berechtigt, wenn er Geräusche des Wasserlassens bei "Stehendpinkeln" aus der Nachbarwohung hört, die Miete um 10 % zu kürzen.

Als Vermieter der Nachbarwohung darf ich nicht das Pinkeln im Sitzen vorschreiben.

Wäre es Ihrer Meinung nach diskriminierend, wenn ich nur noch an kleinwüchsige Männer vermiete, (ca. 120 cm Körpergröße) denn dann ist bei einer Toilettenhöhe von 40 cm nicht mit Plätschergeräuschen zu rechnen? Laut Maßtabelle ist die Schritthöhe eines 185 großen Mannes etwa 80 cm und hier ist mit Plätschergeräuschen zu rechnen.

Wenn Sie dies lustig finden, dann darf ich Sie daran erinnern, daß Ihre Partei diese Gesetzgebung zu verantworten hat. Im übrigen hatte ich durch einen Mietnomaden einen Ausfall von 25.000,-- Euro zu verkraften. Einen nochmaligen solchen Schaden würde mich zum Verkauf meiner als Alterssicherung gedachten Immobilie zwingen. Der Mieter hat übrigens in Eppertshausen bei einer pflegebedürftigen Dame im Altersheim anschließend einen gleichhohen Schaden verursacht. Der Steuerzahler kommt jetzt für diese Pflegekosten auf.

Ich freue mich auf Ihre Antwort und möchte diese im Ortsverein Rödermark ansprechen.

Mit freundlichem Gruß

Wilfried Braun

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Antwort von
SPD

Lieber Herr Braun,

die Sache mit dem Stehendpinkeln ist grotesk - und nicht Kern des Mietrechts. Die SPD will ganz normale Mieter vor Willkür schützen und lehnt deshalb die geplanten Änderungen der neuen Koalition - soweit diese bekannt sind - ab. Ihnen als Vermieter ist vielleicht eine bessere Isolierung der Zwischenwände zu empfehlen.

Ernster ist die Frage der „Mietnomaden“. In der vergangenen Legislaturperiode haben wir bereits auf Grundlage der Arbeit einer von Brigitte Zypries eingesetzten Arbeitsgruppe die Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung verbessert und so die Vollstreckung bei Mietschulden schneller und effektiver gemacht. Ich halte es darüber hinaus für richtig, wenn auch schwierig, weitere Verbesserungen zum Schutz der Vermieter zu schaffen.

Im übrigen hätte es mich gefreut, wenn Sie sich direkt am mich gewandt hätten, zumal ich den von Ihnen angesprochenen OV Rödermark betreue.

Mit freundlichen Grüßen
Uta Zapf