Frage an Uta Zapf bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Uta Zapf
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Frage von Norbert N. •

Frage an Uta Zapf von Norbert N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Zapf,

in der Politik, selbst auf höchster Ebene und besonders kurz vor den Wahlen in Hessen, wurde sehr ausführlich über "politische Kultur" und respektvolles, faires miteinander Umgehen geredet.

Entspricht es der heutigen politischen Kultur und den Prinzipien der Fairnis und des Respekts dem Anderen gegenüber, wenn höflich gestellte Fragen einfach ignoriert werden ?
Entspricht es der heutigen politischen Kultur, wenn auf Fragen die Gesetzesänderungen betreffen und u.U. sogar Grundgesetze tangieren ( siehe meine Mail vom 27.11.2007 ), für die man selbst durch eigene Zustimmung Verantwortung übernommen hat, einfach nicht eingegangen wird, während auf andere ( später gestellte ) Fragen ausführlichst geantwortet wird ?

Wie sehen Sie den Stellenwert solcher, besonders in der Politik, viel gerühmter Werte, im Hinblick auf Vorbildfunktion und vertrauenbildende Maßnahmen ?

Könnte nicht gerade im Hinblick auf die Tatsache, dass es mit ziemlicher Sicherheit, aufgrund der Pattsituation in Hessen, Neuwahlen ( Wahlwiederholung ) geben wird, die Einhaltung solcher Werte, so manchen Wähler beeinflussen.

Mit freundlichen Grüßen

N.N.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Neumann,

Vielleicht sollten Sie sich auch selber die Frage nach „Kultur“ und „Respekt“ stellen?! Ich pflege höflich gestellte Fragen nicht zu ignorieren. Ich beantworte aber lieber Fragen, die direkt und mit vollständiger Anschrift des Absenders an mich gestellt werden, besonders, wenn sie aus dem Wahlkreis kommen.

Im November/Dezember 2007 gab es eine merkwürdige Häufung von Anfragen verschiedener Herren Neumann über Abgeordnetenwatch zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Es hängt wohl auch damit zusammen, dass Ihre Frage nicht umgehend mit den anderen gemeinsam beantwortet wurde.

Zugleich aber liegt Ihrer Frage, warum Abgeordnete von der Telekommunikationsüberwachung ausgeschlossen sind, eine unzutreffende Unterstellung zugrunde. Die Speicherung von Daten richtet sich nach §§100g in Verbindung mit 113a des Entwurfs des Telekommunikationsüberwachungsgesetzes (TKG-E). Gemäß dieser Vorschriften ist eine Ausnahme für Abgeordnete nicht vorgesehen, d.h. auch die Daten von Abgeordneten werden erhoben und gespeichert.

Von der Frage Erhebung und Speicherung von Daten ist allerdings die Frage zu unterscheiden, inwieweit diese gespeicherten Daten dann auch verwendet werden dürfen. Die Zulässigkeit der Verwendung richtet sich nach §113 b TKG-E. Abgeordnete stellen hier aufgrund ihrer besonderen Stellung einen Sonderfall dar; die Verwendung ihrer Daten berührt die Frage der Immunität gemäß Art. 46 des Grundgesetzes.

Über die Entscheidung der Immunität entscheidet der Bundestag nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 107 in Verbindung mit Anlage 6 der Geschäftsordnung des Bundestags). In den letzten Legislaturperioden hat sich als gängige Praxis weitgehend durchgesetzt, dass der Bundestag jeweils zu Beginn einer Wahlperiode die generelle Ermächtigung zur Verfolgung von Straftaten gegen alle seine Mitglieder erteilt bzw. den Immunitätsausschuss zu Vorentscheidungen wegen Verkehrsdelikten ermächtigt, die dann grundsätzlich als Entscheidungen des Parlaments gelten. Diese Praxis hat sich deshalb durchgesetzt, weil nach allgemeiner Ansicht die Sonderregelung der Immunität die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Gleichheit und Gewaltenteilung zumindest berührt.

Zum besseren Verständnis der Regelung des Immunitätsrechts für Abgeordnete nach Artikel 46 des Deutschen Grundgesetzes füge ich Ihnen eine Erläuterung vom 14.12.2005 an, die den Abgeordneten vom Vorsitzenden des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur Verfügung gestellt wurde. Darin sind die grundsätzlichen Bedingungen der Immunität und der Möglichkeit ihrer Aufhebung erklärt.

Mit freundlichen Grüßen
Gez. Uta Zapf