Frage an Ute Bertram von Dipl.-Phys. Helmut G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bertram,
im schwarz-roten Koalitionsvertrag wurde vereinbart: «Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung wird überarbeitet.» Details legten Union und SPD seinerzeit aber nicht fest.
Meine Fragen an Sie:
1. Wann wird die Medizinisch-Psychologische Untersuchung überarbeitet ?
2. Was soll die Überarbeitung bringen ?
3. Sollen die Untersuchungen mit geschnitten werden ?
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Gobsch
Anerkannter ehemaliger politischer Häftling
Opfer kommunistischer Verbrechen
Opfer fortgesetzter Behördenwillkür
Sehr geehrter Herr Gobsch,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Stand der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Die Vorbereitungen zur Reform der MPU, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, wurden bereits begonnen. Basierend auf der Empfehlung des 48. Verkehrsgerichtstages (VGT) hat im Jahr 2010 das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) mit der Ausarbeitung von Vorschlägen für eine sogenannte „MPU-Reform“ beauftragt.
Es wurde eine Projektgruppe „MPU-Reform“ (PG MPU) zur wissenschaftlich-fachlichen Weiterentwicklung der MPU ins Leben gerufen. Die bisherigen Ergebnisse aus den Aktivitäten zur MPU-Reform sowie die Arbeiten der PG MPU wurden auf dem VGT 2014 vorgestellt und mit einer breiten Fachöffentlichkeit diskutiert. Die Diskussionen und Empfehlungen des VGT fließen in die weitere Arbeit der PG MPU ein. Der Abschlussbericht der Projektgruppe soll Ende 2014 vorliegen.
Von der Öffentlichkeit wird häufig eine mangelnde Transparenz der MPU beanstandet. Hintergrund für diese Beschwerden ist dabei weniger eine fehlende Durchsichtigkeit der MPU an sich, denn diese ist durch einheitliche fachliche Vorgaben, Qualitätssicherungsmaßnahmen und Überwachung sehr nachvollziehbar. Vielmehr ist es für Betroffene schwierig, aus der Fülle der Angebote seriöse und kompetente Informationen herauszufiltern und schon früh die richtigen Schritte auf dem Weg zur Neuerteilung einzuleiten. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass mehr als drei Viertel der verkehrsauffälligen Kraftfahrer, die sich vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis einer MPU unterziehen müssen, nicht rechtzeitig über die Bedingungen, die sie zum Erhalt eines positiven Gutachtens erfüllen müssen, informiert sind. Dabei hat die frühzeitige Information einen erheblichen Einfluss auf das Begutachtungsergebnis. Fahrer, die rechtzeitig nach dem Führerscheinentzug die entscheidenden Informationen erhalten, bekommen zu über 60 % bereits beim ersten Anlauf ein positives Fahreignungsgutachten.
Die PG hat daher Inhalte für ein Internetportal erarbeitet und zusammengestellt, die nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und den Bundesländern seit Sommer 2013 auf der Website der BASt zur Verfügung gestellt werden (www.bast.de/mpu). Die Informationen wurden so allgemeinverständlich wie möglich formuliert, um möglichst vielen Betroffenen die Information auf diesem Wege zu ermöglichen.
Von einer Startseite gelangt man auf weitere Seiten, die zur Fahrerlaubnis, der MPU, den Möglichkeiten der Beratung und Vorbereitung, aber auch speziell zu den Schwerpunktthemen Alkohol, Drogen und Punkte informieren. Das Portal wird sehr gut angenommen, viele Behörden und Institutionen verweisen darauf. Bereits im November 2013 wurden rund 1200 Aufrufe der Website registriert. Es wurden zudem Inhalte für Informationsbroschüren zusammengestellt, die Betroffenen so früh wie möglich ausgehändigt werden sollten.
Der Wunsch nach größerer Transparenz bei der Gutachtenerstellung besteht insbesondere bei Unstimmigkeiten bezüglich der im Gutachten wiedergegebenen Gesprächsinhalte. Seit geraumer Zeit besteht daher die Forderung nach Ton- oder Videoaufzeichnungen der psychologischen Exploration. Bereits jetzt gibt es bei allen Trägern der Begutachtung auf Wunsch der Klienten eine Tonaufzeichnung dieses Gesprächs. Die aufgeworfenen Fragen hinsichtlich wissenschaftlich noch ungeklärter Punkte (z. B. der Einfluss einer Aufzeichnung auf den Gesprächsverlauf) wurden auf dem VGT mit der Forderung aufgegriffen, vor einer obligatorischen Einführung einer Aufzeichnung noch ausstehende wissenschaftliche und rechtliche Fragen zu klären. Dieser Aspekt wird nun weiter ausgearbeitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Bertram MdB