Frage an Ute Granold von Andreas T. bezüglich Innere Sicherheit
Frau Granold, welche Maßnahmen wird die Union im Bereich der Zwangsprostitution ergreifen? Und was ist auf diesem Gebiet in den letzten Jahren falsch gelaufen?
Die Gesellschaft darf nicht länger die Augen vor dieser besonders widerwärtigen Form der Kriminalität verschließen. Wir müssen gemeinsam alle Anstrengungen unternehmen, um diesen Frauen zu helfen – dazu zählen eine bessere Ausstattung der Polizeibehörden, verbesserte internationale Zusammenarbeit, mehr finanzielle Mittel für die privaten Beratungsstellen, eine Verbesserung des Opferschutzes und eben eine Verschärfung der strafrechtlichen Vorschriften. Vor diesem Hintergrund fordern wir, auch jene Männer unter Strafe zu stellen, die Tag für Tag für ihre sexuelle Befriedigung die Hilflosigkeit dieser Frauen ausnutzen und so erst die notwendige Nachfrage für dieses menschenverachtende milliardenschwere Geschäft schaffen.
Wir haben daher im Mai dieses Jahres einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der eine Strafe für Männer vorsieht, die vorsätzlich Zwangsprostituierte mißbrauchen. Das soll auch für die Fälle gelten, in denen die Männer eindeutige Hinweise auf die Hilflosigkeit der Frauen leichtfertig nicht erkennen. Das oft vorgebrachte Argument, in der Praxis lasse sich den Freiern die Kenntnis der die Zwangslage begründenden Umstände nicht nachweisen, hält einer genaueren Prüfung nicht stand; denn den Männern drängen sich häufig eindeutige Anzeichen auf wie etwa Spuren von Gewaltanwendung oder Drogenmissbrauch, abgeschlossene Türen oder von oben diktierte Preise. Die Leichtfertigkeit wollen wir als Auffangtatbestand einführen, damit sich die Täter nicht einfach mit der Schutzbehauptung aus der Affäre ziehen können, die Frauen hätten ja feiwillig gehandelt.