Frage an Ute Kumpf bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Ute Kumpf
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Frage von Peter H. •

Frage an Ute Kumpf von Peter H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Liebe Ute,

Du hast uns damals im Jahr 2000 in der Auseinandersetzung um den Erhalt unseres Standortes tatkräftig unterstützt. Mit Erfolg. Uns gibt es immer noch. Allerdings beträgt die Beschäftigtenzahl nur noch ein Bruchteil der ursprünglichen Größe, und der massive Personalabbau drückt sich in der Altersstruktur aus: die Übriggebliebenen bewegen sich in einem relativ schmalen Jahrgangsband. Inzwischen ist ca. die Hälfte der Beschäftigten 55 Jahre alt oder älter.
Um der Überalterung entgegenzuwirken, hatten wir vor 6 Jahren eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen. Zeitweilig war mehr als 10 % der Belegschaft in Altersteilzeit. Momentan liegt die Quote immer noch über der im Tarifvertrag festgelegten.
Doch die Koalition will auch diese Regelung kappen.
Eine Erhöhung des Rentenalters würde für uns bedeuten, dass das Durchschnittsalter in wenigen Jahren an die Marke 60 herankommt. Dass das gut geht, kann sich hier niemand vorstellen.
Auch nicht die Arbeitgeber. Die wollen nicht mit lauter Omas und Opas arbeiten.
Der nächste logische Schritt wird dann die Forderung nach Abschaffung der Alterssicherung sein. Das wurde bei der letzten Tarifrunde auf Arbeitgeberseite schon mal kurz angeschnitten, war dann aber relativ schnell wieder vom Tisch.
Ob wir dem Druck bei geänderten Rentenbedingungen standhalten können?
Es gibt Alternativen zu den Rentenplänen der Koalition. Die Vorschläge der Gewerkschaften zeigen den Weg in eine andere Richtung. Diese Vorschläge sind dir und den vielen Gewerkschaftsmitgliedern der einzelnen Fraktionen im Deutschen Bundestag sicher bekannt.
Die arbeitenden Menschen erwarten von ihren gewählten Vertretern, dass sie ihre Interessen vertreten. Ich hoffe, dass du im Bundestag in diesem Sinne abstimmst und die Kolleginnen und Kollegen mindestens deiner Fraktion von der Richtigkeit unserer Argumente überzeugst.

Kannst du mir das bestätigen?

Viele Grüße
Peter Hanle
Betriebsratsvorsitzender bei Foxboro Eckardt

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SPD

Lieber Peter Hanle,

vielen Dank für Deine mail über „abgeordnetenwatch.de“ und Deinen Brief zur Rente mit 67, den ich gleichzeitig auf diesem Weg beantworten möchte.

Der Deutsche Bundestag hat heute die Rente mit 67 mit meiner Stimme verabschiedet. Begleitend zum parlamentarischen Verfahren gab es Proteste und Demonstrationen von Kolleginnen und Kollegen aus den Gewerkschaften, zum Teil auch in einer Form, bei der wir als Abgeordnete quasi an den Pranger gestellt wurden.

Ich selbst war auch in Stuttgart Angriffen auf Flugblättern ausgesetzt. Mich hat dies aber nicht abgehalten, weiter den Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen in den Gewerkschaften zu suchen und vor allem auch Vorschläge und Umsetzungsstrategien für altersgerechtes Arbeiten und flexible Altersteilzeitregelung auf den Weg zu bringen, flankierend zum allmählichen Heraufsetzen des Renteneintrittsalters auf 67.

Zudem konnte die Erwerbsminderungsrente, wie auch eine Revisionsklausel durchgesetzt werden, d.h. 2010 kommt auf den Prüfstand, ob die Instrumente in der Beschäftigungspolitik greifen und das Heraufsetzen vertretbar ist. Wir werden also die Altersteilzeit nicht kappen. All diese Verbesserungen und nachfolgende Punkte haben mich bei meiner Zustimmung bei der heutigen Abstimmung im Bundestag geleitet – ich denke auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, die mich gewählt haben.

Die Punkte im Einzelnen:

1. Warum Rente mit 67
Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Mit der Entscheidung, die Altersgrenze für die Regelaltersrente schrittweise auf 67 Jahre anzuheben, stellen wir das Rentensystem auf eine solide Finanzgrundlage und sichern es langfristig. Ab 2012 wird hierfür das Renteneintrittsalter schrittweise um einen Monat, ab 2024 um zwei Monate pro Jahr erhöht, so dass ab 2029 das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegt. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze 67 Jahre. Bis einschließlich 1963 Geborene erreichen die Regelaltersgrenze entsprechend früher.

Mit der schrittweisen Einführung der Rente mit 67 handeln wir vorrausschauend. Wir sind dafür verantwortlich, dass auch in Zukunft das Rentensystem funktioniert und Generationengerechtigkeit herrscht. Der Vorwurf, auch von Seiten unserer Gewerkschaftsfreunde, die Erhöhung des Rentenalters bedeute eine faktische Rentenkürzung, ist angesichts einer im Durchschnitt weiter steigenden Rentenbezugsdauer haltlos.

2. Erhöhung des Rentenalters ja, aber nicht ohne wenn und aber Für die SPD-Bundestagsfraktion ist die Anhebung des Rentenalters kein Selbstzweck, deshalb haben wir diese an die Erfüllung bestimmter Bedingungen geknüpft:

Im Gesetzentwurf zum RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz haben wir eine Vorbehaltsklausel verankert (Bestandsprüfungsklausel §154 Abs. 4 Satz 1 und 2). Die Bundesregierung ist demnach verpflichtet, ab 2010 regelmäßig darüber zu berichten, ob die Maßnahmen mit der Entwicklung der Arbeitsmarktlage und der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer vereinbar ist. Trotz aller Notwendigkeiten darf die Anhebung des Renteneintrittsalters nur umgesetzt werden, wenn sie mit den tatsächlichen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt im Einklang steht. Eine Revision bleibt also möglich.

3. Arbeitsgruppe erarbeitet weitere Vorschläge für flexiblen Ausstieg Darüber hinaus soll unter Beteiligung von Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Fraktion und Partei Vorschläge erarbeiten, wie wir die Rente mit 67 flankieren können. Dabei soll es u. a. um Qualifizierung und Weiterbildung gehen, um die Gestaltung einer alternsgerechten Arbeitswelt, um gesundheitsschonende Gestaltung der Arbeitsplätze und um Möglichkeiten gleitender Übergänge in den Ruhestand (siehe Anlage).

4. Zahlen und Fakten zu den demografischen Einflüssen auf das Rentensystem Wir führen die neue Regelung vor dem Hintergrund der sich drastisch ändernden Bevölkerungsstruktur in Deutschland ein. Zur Verdeutlichung hier einige Fakten, die auf das Rentensystem massiven Einfluss haben und uns zum Handeln veranlassen:
• Die durchschnittliche Lebenserwartung der Männer ist seit 1959 um 11 auf fast 76 Jahre gestiegen. Die Lebenserwartung der Frauen sogar um 13 auf gut 81 Jahre. Im Jahr 2030 werden Männer im Schnitt eine Lebenserwartung von 83 Jahren haben, Frauen werden dann fast 88 Jahre alt werden.

• Parallel dazu ist im selben Zeitraum die Geburtenzahl dramatisch zurückgegangen. 1969 brachte jede Frau durchschnittlich 2,1 Kinder zur Welt. Damit konnte das zahlenmäßige Verhältnis zwischen den Generationen stabil gehalten werden. Das hat sich seit Mitte der siebziger Jahre verändert. Die Geburtenrate liegt nun bei 1,4 Kindern. Das Gleichgewicht der Generationen ist damit verschoben.

• Das Verhältnis der 65-jährigen und Älteren zu den 20- bis 65-jährigen beträgt zur Zeit rd. 1:3. Auf einen Rentner kommen drei Menschen, die arbeiten und eine Rente bezahlen. Im Jahr 2030 wird sich das Verhältnis auf 1:2 verschlechtern - dann sind es nur noch zwei Beitragszahler, die für einen Älteren sorgen. Grund dafür sind die sinkende Geburtenrate und die steigende Lebenserwartung. D. h. immer weniger junge Menschen müssen die Renten für immer mehr Ältere erwirtschaften. Das kann auf Dauer nicht ohne Auswirkungen bleiben.

• Die wachsende Lebenserwartung verlängert die Rentenbezugszeit: 1960 betrug die durchschnittliche Rentenbezugsdauer knapp 10 Jahre; 1990 waren es bereits über 15 Jahre; 2006 17 Jahre. Im Jahr 2020 werden es fast 20 Jahre sein.

• Gleichzeitig nehmen die Versicherungsjahre immer weiter ab. Die normale Berufskarriere beginnt später und weist immer mehr Brüche auf. 1998 lagen die durchschnittlichen Versicherungsjahre bei Frauen bei 26,5 Jahren, 2004 bei nur 25 Jahren. Bei den Männern sind die Versicherungsjahre im selben Zeitraum von 40 Jahren auf 39,2 Jahre gesunken.

Die aufgezeigten Entwicklungen können im Sinne eines stabilen Rentensystems nur bewältigt werden, wenn alle Beteiligten ihren Beitrag leisten: Heutige und künftige Beitragszahlende genauso wie die derzeitigen Rentnerinnen und Rentner. Unsere Aufgabe muss es sein, ein angemessenes Gesamtniveau der Altersversorgung zu sichern und dabei auch die Generation der Erwerbstätigen nicht zu stark zu belasten.

5. Zusätzliche private und betriebliche Vorsorge Die gesetzliche Rente ist und bleibt der Kern sozialer Sicherheit im Alter. Um den gewohnten und gewünschten Lebensstandard im Ruhestand auch in Zukunft halten zu können, muss zusätzliche private und/oder betriebliche Vorsorge getroffen werden. Immer mehr Menschen in Deutschland erkennen die Notwendigkeit und den Nutzen zusätzlicher finanzieller Absicherung nach dem Arbeitsleben. Riester-, Rürup- und betriebliche Renten spielen dabei eine ganz entscheidende Rolle.

Die Riester-Rente ist ein voller Erfolg: Zum Ende 2006 überschritt die Anzahl dieser privaten, staatlich geförderten Zusatzrente die 8-Millionen-Grenze. Sowohl die Zahl der Neuabschlüsse im vierten Quartal als auch der Zuwachs im Gesamtjahr 2006 markieren neue Rekorde.

6. Stabilisierung des umlagefinanzierten Rentensystems Die Erhöhung des Rentenalters hilft dabei das umlagefinanzierte Rentensystem zu stabilisieren und unsere langfristigen Ziele zu erreichen:
• Den Beitragssatz zur Rente bis zum Jahr 2020 nicht über 20 % (2030 nicht über 22 %) steigen zu lassen. Damit entlasten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.

• Das Rentenniveau vor Steuerabzug bei 46 % zu halten. Heute liegt das Rentenniveau vor Steuerabzug bei 52 %, was einem reinen Nettorentenniveau von etwa 68 % entspricht.

• Das tatsächliche Renteneintrittsalter zu erhöhen, das mit etwa 63 Jahren (Zugänge in Altersrenten ohne Erwerbsminderungsrenten) in den vergangenen Jahren zwar deutlich angestiegen ist, heute aber immer noch unter dem gesetzlichen Rentenalter liegt. Dabei steht für uns die Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Vordergrund.

7. Mehr Beschäftigung für Ältere: Initiative 50plus Wir wissen, dass eine Erhöhung des Rentenalters ins Leere laufen muss, wenn sich die derzeitige Arbeitsmarktlage für ältere Menschen nicht grundlegend ändert. Die Einschränkung der Frühverrentungsmöglichkeiten und die Einführung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente haben in der Vergangenheit das Rentenzugangsverhalten zwar bereits positiv verändert, aber eine längere Lebensarbeitszeit kann nicht allein durch die formale Änderung des Rentenrechts erreicht werden.

Um die Beschäftigungsmöglichkeiten Älterer zu verbessern, haben wir die Initiative 50plus beschlossen. Sie ist dringend notwendig, denn zur Zeit stellt sich die Situation wie folgt dar:
• 50 Prozent der Betriebe in Deutschland beschäftigen keine Arbeitnehmer, die über 50 Jahre alt sind
• Und nur rund 45 Prozent der 55- bis 65-Jährigen in Deutschland arbeiten.

Damit können wir uns nicht zufrieden geben. Wir brauchen die Erfahrung, das Wissen, und die Urteilskraft der bereits langjährig Beschäftigten. Wir dürfen dieses Potenzial nicht ungenutzt lassen.

Ein heute 62- oder 64-jähriger Mensch steht der Arbeitswelt in einer besseren Verfassung zur Verfügung als ein Gleichaltriger vor 20 oder 30 Jahren. Dieser Entwicklung müssen wir Rechnung tragen. Mit der Initiative 50plus setzen wir genau hier an. Darin sind eine Fülle von Möglichkeiten zur Beschäftigungserleichterung älterer Arbeitnehmer vorgesehen:
• Die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Betrieben wird gefördert. Künftig können Beschäftigten bereits ab 45 Jahren (statt wie bisher ab 50 Jahren) in Betrieben mit bis zu 250 Arbeitnehmern (derzeit bis 100 Arbeitnehmer) die Weiterbildungskosten erstattet werden. Damit werden frühzeitig Anreize für die Weiterbildung gesetzt.

• Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei einer Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt oftmals nicht das Entgelt aus ihrer früheren Beschäftigung erzielen. Hier setzt die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als neuer Kombilohn an. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 120 Tagen haben einen Rechtsanspruch auf einen teilweisen Ausgleich der Differenz zwischen dem Nettoentgelt vor der Arbeitslosigkeit und dem Nettoentgelt, das sie in der neuen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erhalten. Die Nettoentgeltdifferenz wird im ersten Jahr zu 50 Prozent und im zweiten Jahr zu 30 Prozent ausgeglichen. Darüber hinaus werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aus der neuen Beschäftigung durch einen Zuschuss auf 90 Prozent der früheren Beiträge aufgestockt.

• Arbeitgeber können im Rahmen einer Ermessensregelung künftig Eingliederungszuschüsse erhalten, wenn sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, einstellen und mindestens ein Jahr beschäftigten. Voraussetzung ist, dass die Eingestellten in den letzten sechs Monaten arbeitslos waren oder an bestimmten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilgenommen oder persönliche Vermittlungshemmnisse haben.

Die Eingliederungszuschüsse werden den Arbeitgebern für mindestens ein Jahr, höchstens drei Jahre in Höhe von mindestens 30 Prozent und höchstens 50 Prozent der Lohnkosten gewährt.

• Die Regelung über befristete Arbeitsverträge mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab Vollendung des 52. Lebensjahres wird gemeinschaftsrechtskonform neu gestaltet. Künftig ist Voraussetzung für die sachgrundlose Befristung des Arbeitsvertrages, dass die ältere Arbeitnehmerin oder der ältere Arbeitnehmer unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos war, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme, z. B. an einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, teilgenommen hat. Die Höchstbefristungsdauer bei demselben Arbeitgeber wird fünf Jahre betragen. Die Neuregelung entspricht den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs, der für eine erleichterte Befristung Älterer verlangt hat, dass deren persönliche Situation auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt wird.

Aufgefordert sind allerdings auch Wirtschaft und Gewerkschaften, das Arbeitsleben mit Tarif- und Betriebsvereinbarungen so zu gestalten, dass die Beschäftigungsfähigkeit im Alter erhalten und erhöht wird. Die Chancen der 50 jährigen und Älteren am Arbeitsmarkt sind bisher unzureichend, aber auch besser als gemeinhin unterstellt.

8. Fazit
Es ist unredlich, die Einführung der Rente mit 67 zu verteufeln. Die Einführung ist verknüpft mit einer Steigerung der Erwerbsquote der Über-50-jährigen, mit einer alternsgerechten Arbeitswelt und mit einer zusätzlichen Altersvorsorge eines jeden einzelnen Bürgers. Wir sitzen dabei nicht alleine im Boot der Handelnden, die Sozialpartner und jeder Einzelne ist zur Mitgestaltung aufgerufen. Wir haben dazu Initiativen und Angebote unterbreitet: Initiative 50+, INQA (Initiative neue Qualität der Arbeit) sowie Riester- und Rürup-Rente.

Die Rente mit 67 und die Initiative 50plus sind angemessene und notwendige Antworten auf die Herausforderungen, die der demographische Wandel für Gesellschaft und Arbeitswelt bringt. Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, die älter werdende Gesellschaft zu einer Chance zu machen. Die Maßnahmen sind notwendig, wenn wir frühzeitig auf die tief greifenden Veränderungen der kommenden Jahre vorbereitet sein wollen.

Gerne bin ich bereit, mit Dir vor Ort im Betriebsrat über dieses Thema zu diskutieren und Euch Einzelheiten zu erläutern.
Mit freundlichen Grüßen

Ute Kumpf