Wie denken Sie über das Handeln des kanadischen Ministerpräsidenten Trudeau, über die Ausrufung des "emergency acts" in Kanada?

Uwe Schulz
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AfD
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Frage von Thomas S. •

Wie denken Sie über das Handeln des kanadischen Ministerpräsidenten Trudeau, über die Ausrufung des "emergency acts" in Kanada?

Sehr geehrter Herr Schulz,
nach meinem Verständnis ist das mit der Verkündung des Kriegsrechts vergleichbar. Es erlaubte ohne Zustimmung von Parlamenten, z.B. Demonstrationen mit Hilfe des Militärs gewaltsam aufzulösen und Strafen zu verhängen. Halten Sie das für vereinbar mit freiheitlicher Demokratie wie wir sie anstreben?
Können Sie sich ähnliche Handlungen auch in Deutschland vorstellen und wie würden Sie dazu stehen?

Mit freundlichen Grüßen
T. S.-W.

Uwe Schulz
Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr S.,

vorab darf ich mich für die Frage bedanken und darstellen, wie ich die Begrifflichkeiten verstehe.

Das Kriegsrecht teilt sich im juristischen Sinne nach seiner Wirkung in zwei Ausgestaltungen auf. Zum einen in der Wirkung nach außen im sogenannten „Kriegsvölkerrecht“ (z.B. Haager-Landkriegsordnung, Genfer-Konvention) und zum anderen in der Wirkung nach innen dem so genannten „Ausnahmezustand“ oder „Notstandsakt“ auf englisch „emergency act“.

Beide Begrifflichkeiten haben natürlich ihre Berechtigung, auch in einer freien westlichen Demokratie.

Was es heißt, wenn das Kriegsrecht als ein Ausnahmezustand ausgerufen wird, können wir derzeit mit Besorgnis in der Ukraine feststellen. Die Ausrufung des Kriegsrechts (Kriegszustand) bedeutet, dass – wie im Falle der Ukraine – diese sich im Kriegszustand befindet.

Zu Ihrer geschätzten Frage:

In der Tat wurde in Kanada durch Premierminister J. Trudeau der Notstand ausgerufen, der gegenwärtig schon wieder widerrufen wurde. Der Notstand wurde offenbar wegen Demonstrationen von kanadischen Bürgern, die sich gegen die kanadischen Impf- und Coronamaßnahmen, in demokratischer Weise zur Wehr Gesetz haben, ausgerufen. Ob Demonstrationen die Ausrufung eines Notstandes rechtfertigen – so wie dies in Kanada der Fall ist – kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Für Deutschland würde ich dies verneinen.

Gesetze und Maßnahmen die in verbriefte Bürger- und Menschenrechte eingreifen, müssen in einem demokratischen und freien Staat immer auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Ob die Eingriffe in Kanada dieser Überprüfung unterzogen wurden und dies wirklich das gelindeste Mittel darstellte, entzieht sich meiner Kenntnis. Allerdings steht jedem Kanadier mit Sicherheit der Rechtsweg gegen solche Eingriffe offen. Meine private Wertung zu den Geschehnissen und dem schon seit längerem zu beobachtenden diffusen Vorgehen des dortigen Regierungschefs stelle ich mal hinten an.

In Deutschland sehen wir fast wöchentlich, dass sich friedliche Menschen zu einem Spaziergang treffen, um auch in Deutschland gegen die oft überzogenen Corona-Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen zu demonstrieren. Als fleißiger Spaziergänger treffe ich mich - gerade montags - gerne mit Freunden und trage somit bei, den Bürgern eine Unterstützung zukommen zu lassen. Die Ausrufung einer Notstandsituation wie in Kanada, würde ich mit aller Kraft bekämpfen! Gerade die Grund- und Bürgerrechte dürfen nicht als Geschenk an die Bürger verstanden werden, sondern als verbriefte und unumstößliche Rechte, die es gegen jedermann zu Verteidigen gilt. Ich habe vor wenigen Wochen eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Polizeibeamten veranlasst und habe den hessischen Innenminister gebeten, einige sehr fragwürdige Situationen und Entscheidungen anläßlich der Montagsspaziergänge in meinem Wahlkreis zu klären. Auch wenn ich mit den Verhältnissen in Kanada nicht eng vertraut bin, so sehe ich allerdings auch bei uns in Deutschland die Gefahr, dass nach einer langen Zeit gelebter Demokratie nun offenbar Übergriffigkeiten von Behörden auf „Normalbürger“ immer weiter um sich greifen. Dagegen werde ich persönlich als Bürger aber auch als gewählter Abgeordneter massiv vorgehen,

Herzliche Grüße
Uwe Schulz

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