Frage an Uwe-Volkmar Köck von Dipl.-Phys. Helmut G. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Dr. Köck,
nach Ihrer Aussage sind moderne MVA nicht mehr mit den früheren Dreckschleudern vergleichbar.
1.Wie können Sie Ihre Aussage wissenschaftlich untermauern ?
2. Kennen Sie die Propagandalügen über die "Ungefährlichkeit neuer Müllverbrennungsanlagen" und die
tatsächliche Gefährdung ?
(siehe dazu: http://www.total-recycling.org/de/content/view/28/63 von
Dr. med. Günther Bittel)
3. Warum versuchen Sie nicht durch einen Dringlichkeitsantrag im Stadtrat von Halle den Bau der MVA in Halle/Lochau zu stoppen und sich für eine alternative umweltfreundliche Müllbehandlung einzusetzen ?
Mit besorgten Grüßen um unsere Umwelt
Helmut Gobsch
Umwelt und Gesundheit Halle e.V. i.Gr.
Sehr geehrter Herr Gobsch,
In den gesetzlich Grenzwerten spiegeln sich der jeweils aktuelle Kenntnisstand über das Gefährdungspotenzial der einzelnen Stoffe sowie der Stand der Technik wider. Weniger Risiko bedeutet dabei höhere Kosten. Hohe Risiken und hohe Kosten fördern die Suche nach Alternativen. Die Emissions- und Immissionsgrenzwerte heutiger MVA sind mit denen früherer Generationen von MVA wirklich nicht vergleichbar. Letztendlich sind die Immissionen an einem bestimmten Ort entscheidend. Als letzte Stellschraube fungiert die Höhe des Abgasschlotes, die über die Ausdehnung der von den Immissionen betroffenen Fläche entscheidet. Die Alternativverfahren zur Müllverbrennung haben dafür ihre spezifischen Ecken und Kanten an anderer Stelle.
Die Entscheidung der Stadt für eine MVA ist das Ergebnis eines mehrjährigen Findungsprozesses. Technologie und Betreiber wurden im Ergebnis eines Vergabeverfahrens bestimmt und mit einem Vertragspaket besiegelt. Darin ist auch ein möglicher Ausstieg aus dem Vertrag geregelt. Wegen des hohen Investitionsaufwandes auf der einen und der Verantwortung der Stadt für die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit auf der anderen Seite sind beiden Parteien hohe Hürden für einen einseitigen Ausstieg gesetzt. Er ist zudem mit empfindlichen Regresszahlungen verbunden. In jedem Falle bleibt die Entsorgungspflicht bei der Stadt. Führt sie diese nicht in Eigenregie oder durch 100prozentige Töchter durch, muss erneut ausgeschrieben werden. Eine alternative Technologie bedarf nun wiederum eines eigenen Genehmigungsverfahrens. Das kostet Zeit und verlängert die Spanne der teuren Übergangslösung. Analoges passiert, wenn der Betreiber den Offenbarungseid leisten würde. Das dürfte unweigerlich zur Ausschreibung der Abfallbehandlung führen, weil der Stadtrat die Nase bezüglich Hallescher Sonderwege gestrichen voll haben dürfte. Ein Dringlichkeitsantrag wäre dahingehend gerechtfertigt, mit allergrößtem Nachdruck auf einen Baubeginn zu drängen.