Frage an Uwe-Volkmar Köck von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Köck,
es geht um das Recht auf Weltanschauungsfreiheit.
Kinder werden ohne ihre Zustimmung getauft. Wenn sie später aus der Kirche austreten wollen, müssen sie in vielen Bundesländern Kirchenaustrittsgebühren(in NRW 30 Euro!) entrichten.
Ist es mit den Menschenrechten und dem Grundgesetz vereinbar, wenn das Recht auf Weltanschauungsfreiheit von einer Geldleistung abhängig gemacht wird?
Freundliche Grüße
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
im Grunde genommen geht es bei Ihrer Frage um das Verhältnis von Kirche und Staat. Obwohl grundgesetzlich voneinander getrennt erbringt der Staat mehr oder weniger verdeckt Leistungen. Bei der Einziehung der Kirchensteuer werden sogar die Lohnbuchhaltungen der Firmen ganz selbstverständlich mit in die Pflicht genommen. Für das Löschen Ihrer Daten müssen Sie dem Staat bzw. der Kommune den Aufwand ersetzen. Das ist selbstverständlich nicht in Ordnung und hat auch mit Weltanschauung nichts zu tun. Die Gedanken sind seit jeher frei …
Mit freundlichen Grüßen
Dr. U.-V. Köck