Frage an Uwe Witt bezüglich Soziale Sicherung

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Uwe Witt
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Frage von Elke B. •

Frage an Uwe Witt von Elke B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Witt,

erfreut habe ich gelesen, dass auch im nächsten Jahr die Renten wieder um ca. 3 % steigen sollen. Es gibt jedoch ein kleines Problem. 3% sind bei 600 Euro nur 18 Euro, bei 1500 Euro jedoch 45 Euro. So werden immer mehr Rentner in die Grundsicherung getrieben. Der Unterschied zwischen Arm und Reich steigt weiter. Oder gibt es, in der Öffentlichkeit unbekannt, eine Untergrenze? Wenn nicht, warum nicht? Wenn soziale Gerechtigkeit politisch gewollt ist, lassen sich Wege finden und Gesetze ändern! Wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen
E. B.

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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst einmal ist die gesetzliche Rentenversicherung, auch wenn die Arbeitenden für die Rentner einzahlen, tatsächlich ein Umlagesystem, welches darauf basiert, die individuelle Rente im Verhältnis der eingezahlten Beiträge später auszuzahlen. Dass die individuelle Rentenhöhe nicht immer auskömmlich ist, erleben immer mehr Rentner. Deswegen werden ja so viele Renten noch zusätzlich aufgestockt. Ursachen dafür gibt es eine Reihe, wobei prekäre Arbeitsverhältnisse in der Zukunft die Hauptursache für zu niedrige Renten werden.

Die Möglichkeit, eine Grundsicherungsrente zu erhalten, ist im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) niedergeschrieben. Das gesamte vierte Kapitel des SGB XII beschäftigt sich mit den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Wenn Sie Ihre Rente aufstocken wollen und Grundsicherung zu diesem Zweck beantragen, so wird Ihnen - wie bei der Aufstockung durch Hartz 4 - die Differenz aus Ihrem Bedarf und Ihrem Einkommen ausgezahlt. Grundsätzlich gelten auch bei der Rente, die mit der Grundsicherung aufgestockt wird, die gleichen Regelsätze wie beim Bezug von Hartz 4 bzw. Hilfen zum Lebensunterhalt. Demnach ist ein Betrag von 409 Euro für Menschen möglich, die alleinstehend sind oder jeweils 368 Euro für Menschen in einer Partnerschaft. Zusätzlich können ein eventuell begründeter Mehrbedarf sowie die Kosten für die Unterkunft und Heizung gezahlt werden. Ergibt sich aus Ihrer Rente ein geringerer Bedarf als der, den Sie nur durch Leistungsbezug nach dem SGB XII erhalten würden, kann ein Zuschuss zur Rente durch die Grundsicherung gezahlt werden.

Als Vorsitzender des Bundesfachausschusses 11 der AfD für Arbeit, Rente & Soziales arbeite ich mit meinen Kollegen und zusammen mit den Landesfachausschüssen an einem Konsens für ein Rentenkonzept. Das ist ein sehr basisdemokratischer Prozeß, der Zeit braucht.

Ich persönlich bin der Meinung, dass es für alle, die eine noch zu definierende Mindestzeit gearbeitet und Rentenbeiträge gezahlt haben, eine steuerfinanzierte Grundrente geben muss, die über dem Beitrag für die Grundsicherung liegt.

Mit besten Grüßen und vielen Dank

Uwe Witt (MdB)

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