Antwort 09.08.2021 von Vasili Franco BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das heißt, die Eigentümer*innen haben Baurecht, welches ihnen der Bezirk nicht verwehren kann.
Das heißt, die Eigentümer*innen haben Baurecht, welches ihnen der Bezirk nicht verwehren kann.