Frage an Volker Dornquast bezüglich Gesundheit

Portrait von Volker Dornquast
Volker Dornquast
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Volker Dornquast zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Torsten H. •

Frage an Volker Dornquast von Torsten H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dornquast,

mir ist bewußt dass abgeordnetenwatch.de keine Diskusionsplattform ist. Trotzdem kann ihr Satz in der Antwort an H. C. vom 04.09.2012 so nicht stehen bleiben.
Ich zitiere nochmals:
""Selbst der Verkauf von Alkohol und Zigaretten an Jugendliche ist strafbar( wird aber leider nicht ausreichend verfolgt). Also muss beim Verkauf von Rauschgift auch das Strafrecht greifen."

Aus der Antwort auf meine Fragen vom 05.09.2012, konnte ich schließen, dass es sich wohl um ein Missverständnis über die Begriffe "strafbar" und "Strafrecht" handelt.

Ich hatte sie gefragt, ob sie nach einem Blick ins JuSchG immer noch der Meinung sind, dass die Abgabe von Alkohol und Tabak an Jugendliche und Kinder unter STRAFE stünde und bin irrtümlicherweise davon ausgegangen, dass sie sich über die juristischen Begriffe "Strafe" und "Strafrecht" entweder im Klaren sind oder dass Sie sich bei einem juristischen Fachmannn ihres Vertrauens oder im Internet (z.B. Wikipedia) informieren würden. Es gibt nunmal juristisch einen fundamentalen Unterschied zwischen Strafe (Strafrecht, Gefängnis, Geldstrafe) und Buße (Ordungswidrigkeit, Bußgeld).
Dass dies für den "Normalbürger" vielleicht das selbe sein mag, soll hier nicht zur Debatte stehen.

Ich hoffe, dass Sie sich juristisch weiterbilden werden und stelle Ihnen folgende Fragen:

1) Behaupten Sie nach einem Blick ins JuSchG immer noch, dass die Abgabe von Alkoholika und Tabakwaren an Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland unter Strafe stünde?

2) Da sie nun (hoffentlich) den Unterschied zwischen einer Straftat und einer Ordnungswidrigkeit verinnerlicht haben, meinen Sie, dass die Abgabe von Alkohol und Tabak an Kinder und Jugendliche strafrechtlich bewertet werden sollte?

3) Könnten Sie sich nun auch vorstellen, dass Cannabisbesitz in einer "geringen Menge" als Ordnungswidrigkeit geahnet werden könnte, oder muss es zwingend das Strafrecht sein.

Mit freundlichem Gruß

Torsten Hergesell

Portrait von Volker Dornquast
Antwort von
CDU

Die Diskussion geht jetzt völlig am Thema vorbei!

Mit freundlichem Gruß

Volker Dornquast