Frage an Volker Kauder bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Frage von Dominik B. •

Frage an Volker Kauder von Dominik B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kauder,

ich bitte Sie um die Beantwortung meiner Frage einerseits als CDU-Landesvorsitzender und andererseits als demokratisch gewählter Abgeordneter im Allgemeinen. Da Sie bereits bekannt gegeben haben, dass Sie am Projekt Abgeordnetenwatch.de nicht teilnehmen, schicke ich Ihnen dieselben Fragen auch per Email.

Die Online-Ausgabe der Stuttgarter Zeitung berichtet am Samstag, 21.07.2012 vom CDU-Landesparteitag in Karlsruhe. In ihrem Redebeitrag gehen Sie auf den sogenannten EnBW-Deal der damaligen CDU/FDP-Landesregierung und die Ermittlungen wegen Untreue gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus ein. Sie werden sinngemäß mit den Worten zitiert: "Es dürfe aber keine Vorverurteilung geben." [1] Ich gehe davon aus, dass dieses Zitat sinngemäß korrekt dargestellt wurde.

Nun ist Ihnen sicherlich bekannt, dass Stefan Mappus vom Staatsgerichtshof Baden-Württemberg wegen verfassungswidrigem Verhalten bereits verurteilt ist. Es ging um die Art und Weise wie die Landesregierung - allen voran Stefan Mappus und Willi Stächele - ohne Zustimmung des Parlaments den EnBW-Aktien-Kauf durchzog und dabei die Finanzhoheit des Parlaments verletzte.[2]

Meine Fragen lauten nun:
Bezog sich Ihre Äußerung, den ehemaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus nicht vorzuverurteilen, nur auf den Vorwurf der Untreue?

Welche Verurteilung halten sie für einen Politiker für schwerwiegender: diejenige wegen verfassungswidrigem Verhalten oder die wegen Untreue von Steuergeldern?

Auf Ihre Antwort freue ich mich.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort ausstehend von Volker Kauder
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