Frage von Lars K. • 16.07.2009 Sehr geehrter Herr Kauder, nach deutschem Recht ist es zulässig, dass Privatpersonen und Unternehmen in unbegrenzter Höhe Geldspenden an Parteien tätigen dürfen. Antwort ausstehend von Volker Kauder CDU Bundestag Wahl 2009Verbraucherschutz Teilen