Frage an Volkmar Klein bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Volkmar Klein
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Frage von Heinz H. •

Frage an Volkmar Klein von Heinz H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Klein,

Sie befürworten TTIP inhaltlich und in der Art und Weise, wie es zu Stande gekommen ist. Nun verlangt Cecilia Malmström TTIP und CETA an den nationalen Parlamenten vorbei verpflichtend zu machen:

"obwohl die EU-Kommission bereits versichert hat, dass die umstrittenen Handelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) sowie Kanada (CETA) von allen nationalen Parlamenten ratifiziert werden müssen, plant Handelskommissarin Cecilia Malmström eine Umgehung dieser Regel. Mit einer sogenannten ´vorläufigen Anwendung´ der Abkommen sollen völkerrechtliche Verpflichtungen eingegangen werden, bevor deren Ratifizierung abgeschlossen ist." ( http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150116_OTS0028/vorlaeufige-anwendung-von-ttip-soll-nationalrat-entmachten)
Entspricht dieses Vorgehen Ihr Demokratieverständnis?

Und wie stehen Sie zu den Private Schiedsgerichten, die von TTIP und CETA eingerichtet werden sollen? ( http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/geplante-freihandelsabkommen-ex-verfassungsrichter-geisselt-geplante-ttip-schiedsgerichte-1.2310403 )

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Sehr geehrter Herr Hiekmann,

ich begrüße die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Die Gründe dafür habe ich in meiner Antwort zu Ihrer vorherigen Frage genannt. Allerdings ist das Abgekommen derzeit weder abgeschlossen noch sind die Verhandlungen inhaltlich so weit fortgeschritten, dass sie eine abschließende inhaltliche Bewertung zulassen.

Das Handelsabkommen wird zum Inkrafttreten die Zustimmung der nationalen Parlamente, so auch des Bundestags, benötigen. Allerdings hat der Rat nach Artikel 218 Abs. 5 AEUV die Möglichkeit, eine vorläufige Anwendung von der Union zu schließender internationaler Übereinkünfte zu beschließen. Sollte der Rat dies in Erwägung ziehen hat sich Kommissarin Malmström bereits geäußert und klargestellt, dass eine vorläufige Anwendung durch Ratsbeschluss -obwohl rechtens- nur erfolgen solle, wenn zusätzlich auch das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilt hat und das Abkommen somit entsprechend demokratisch legitimiert ist.

Mit freundlichen Grüßen
Volkmar Klein MdB

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