Frage an Volkmar Klein bezüglich Recht

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Volkmar Klein
CDU
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Frage von Vanessa B. •

Frage an Volkmar Klein von Vanessa B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Klein!

Wie kann es sein, dass Sie einen systematischen Rechtsbruch bei der massenhaften Einreise fremder Personen nicht sehen, die sich oftmals nicht ausweisen können und von denen wir nicht selten nicht einmal wissen, ob sie aus einem Bürgerkriegsgebiet in Syrien oder doch aus einem ganz woanders liegenden Land wie Marokko stammen? Bei politischen Treffen sind plötzlich Kontrollen an unseren Grenzen möglich.

Was unternimmt die derzeitige Bundesregierung konkret, um alle Ausreisepflichtigen unter den Personen, die seit 2015 eingereist sind (und immer noch einreisen), auszuweisen und – notfalls – abzuschieben? Wie gehen Sie gegen das Verwenden von Mehrfachidentitäten vor? Anis Amri (von der ital. Polizei erschossener mutmaßl. Täter der Weihnachtsmarkt-Amokfahrt 2016 in Berlin) hatte bspw. 14 verschiedene.

Viele Grüße sendet
V. B.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Frau B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wie Sie sicher mitbekommen haben, konnten sich die Parteispitzen von CDU und CSU auf einen gemeinsamen Weg in der Migrationspolitik einigen. Dass dies so lange gedauert hat und die Debatte öffentlich so hohe Wellen geschlagen hat, war sicher alles andere als optimal. Es verdeutlicht aber auch die immense Bedeutung dieses Themas. Umso wichtiger ist es nun, dass wir als Union eine klare, gemeinsame Linie gefunden haben.

Mit dem Ergebnis zur besseren Ordnung, Steuerung und Verhinderung der Sekundärmigration bin ich zufrieden. Wir wollen die Zuwanderung nach Deutschland ordnen, steuern und begrenzen. Bei der anstehenden Arbeit ist es wichtig, dass wir eine starke und handlungsfähige Bundesregierung haben. Vor allem braucht es die für die Durchsetzung der Ergebnisse und Entscheidungen des zurückliegenden EU-Gipfels.

Die nun beschlossene Vereinbarung zwischen CDU und CSU enthält folgende Punkte:

1. Wir vereinbaren an der deutsch-österreichischen Grenze ein neues Grenzregime, das sicherstellt, dass wir Asylbewerber, für deren Asylverfahren andere EU-Länder zuständig sind, an der Einreise hindern.
2. Wir richten dafür Transitzentren ein, aus denen die Asylbewerber direkt in die zuständigen Länder zurückgewiesen werden (Zurückweisung auf Grundlage einer Fiktion der Nichteinreise). Dafür wollen wir nicht unabgestimmt handeln, sondern mit den betroffenen Ländern Verwaltungsabkommen abschließen oder das Benehmen herstellen.
3. In den Fällen, in denen sich Länder Verwaltungsabkommen über die direkte Zurückweisung verweigern, findet die Zurückweisung an der deutsch-österreichischen Grenze auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Republik Österreich statt.

mit vielen Grüßen,
Volkmar Klein

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