Frage an Werner Lahann bezüglich Recht

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Werner Lahann
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Frage von Norbert K. •

Frage an Werner Lahann von Norbert K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kittler,

der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall Dorothea Klee ./. BRD im Jahre 1995 den sogenannten Radikalenerlass für in allen Teilen für nichtig erklärt. Trotzdem arbeitet das Bundesland Baden-Württemberg (Frau Schavan / sogenanntes Kompetenzteam der CDU) heute wieder mit Berufsverboten. Wie stellt sich ihre Partei zu dem vorsätzlichen Bruch des Grundgesetzesß

Mit freundlichem Gruß
Norbert Kuske

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Antwort von
FAMILIEN-PARTEI

Sehr geehrter Herr Kuske.
Zu so speziellen Themen gibt es im Wahlprogramm der Famlien-Partei keine Aussagen. Wir stehen auf dem Boden des geltenden Rechts.
Mit freundlichem Gruß
W. Lahann