Frage an Wilfried Lorenz von Jörg B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Lorenz,
Im Altlastenfall am De-Haen-Platz in Hannover sind Schicksale entstanden, die künftig für andere Fälle vermieden und für diesen Fall finanziell rückabgewickelt werden müssen. Wir hatten Ihnen ein erläuterndes Schreiben per Post zugesandt, für dessen briefliche Beantwortung wir uns bei Ihnen sehr bedanken.
Wir sehen die dringende Notwendigkeit politischen Handelns:
1. Bundesweite Gleichbehandlung aller gleichgelagerten Fälle wie am De-Haën-Platz in Hannover, indem die privaten Eigentümer von der finanziellen Belastung der Sanierung freigestellt werden, sofern keine Kenntnis über und kein Verschulden an den Altlasten besteht.
2. Definition der Fristen bzgl. des § 9 BBodSchG
3. Finanzielle Rückabwicklung im Falle der Sanierung am De-Haën-Platz zugunsten der EigentümerInnen
4. Gesetzliche Informationsverpflichtung der Unteren Bodenschutzbehörden über Eintragungen ins Altlastenverzeichnis gegenüber den EigentümerInnen mit Nachweis
Uns interessiert Ihre Meinung zu diesem Themenfeld. Wir würden gern wissen, ob Sie im Falle einer erfolgreichen Kandidatur für unser Anliegen eintreten würden. Am 14.9.2013 wollen wir gern eine Auswertung der Kandidatenrückmeldungen veröffentlichen. Daher bitten wir Sie, Ihre Antwort bis zum 13.9.2013 einzustellen.
Für den Vorstand der BI:
Michael Arnold
Jörg Baltruweit
Henrich Fenner
Sabine Sievert
Die Antworten zu diesen Fragen habe ich schon schriftlich an die
Interessengemeinschaft De-Haen-Platz geschickt.
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Lorenz