Antwort 03.09.2013 von Wilfried Oellers CDU
(...) Wie Sie richtiger weise bereits festgestellt haben, liegt die Karl-Arnold-Straße als Kreisstraße im Zuständigkeitsbereich der Kommunen und nicht im Zuständigkeitsbereich des Bundes. (...) - Bei der Bezirksregierung Köln wurde im Jahre 2009 die Einplanung in das Straßenbauförderprogramm für die Karl-Arnold-Straße beantragt. (...)