Frage an Winfried Kretschmann bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Winfried Kretschmann
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Frage von Rolf W. •

Frage an Winfried Kretschmann von Rolf W. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Stuttgart 21 - Plenarsitzung vom 06.Oktober 2010

Sehr geehrter Herr Kretschmann,

ich habe mir die Sitzung in voller Länge angesehen und habe einige Fragen, die ich Herrn Mappus nicht stellen kann, da ich mir als Bürger die Möglichkeiten fehlen.

Herr Mappus zitierte : "Stuttgart 21 ist Wohlstand"
weiterhin sagte er : "Der Bund stellt 4,1 Mrd. für dieses Projekt zur Verfügung und es wäre nicht klug dieses Angebot abzulehnen, da sonst das Geld einer anderen Infrastruktur Erweiterung in Deutschland zur Verfügung gestellt wird."

Gibt uns der Bund hier die Kostenübernahme Garantie über 4,1 Mrd. EURO ?
Was würde denn passieren, wenn das Projekt tatsächlich 6 oder 8 Mrd. kosten würde ?
Würde dann der Bund diese Mehrkosten auch garantiert tragen ?

Als Bürger des Landes Baden Würtemberg würde ich diesem Projekt nur zustimmen können, wenn der Bund eine Kostenübernahme der Gesamtkosten garantieren würde.
+
anderenfalls würde Stuttgart 21 = Armut bedeuten - das würde dann das Land BW belasten.

Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Wallner

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Bündnis 90/Die Grünen

Die Summe von 4,1 Mrd. € bezieht sich auf die Projekte Stuttgart 21 und die Neubaustrecke zusammen. Der Bund hat keine Garantie für die Übernahme der Kosten gegeben, insbesondere nicht für Kostensteigerungen. Bei Stuttgart 21 beteiligt sich der Bund sogar definitiv nicht an den Mehrkosten, denn es ist ein lediglich ein fester Zuschuss vereinbart.

Bei der Neubaustrecke Wendlingen - Ulm ist es anders. Obwohl die Finanzierungsvereinbarung für diese Strecke eindeutig regelt, dass der Bund alle Mehrkosten übernimmt ist er dazu aber offensichtlich weder in der Lage noch dazu bereit. Bis heute versucht der Bund die im August 2010 bekannt gegebenen Mehrkosten von 890 Mio. € auf das Land bzw. die DB AG abzuwälzen. Die DB positioniert sich in dieser Frage bisher nicht öffentlich. Sollte sie diese Mehrkosten tragen, würde der Betrag aber zwangsläufig an anderer Stelle - z. B. beim Unterhalt des Netzes wieder eingespart, so dass diese Option bestenfalls als Täuschung der Wähler angesehen werden kann.

Das Land hat mit Verweis auf den Finanzierungsvertrag das Ansinnen des Bundes abgelehnt. Seitdem ist es still um die Angelegenheit geworden. Klar ist bis heute nur eines: Das Land hat seinen Zuschuss von 950 Mio. € für diese Strecke zum Fenster herausgeworfen. Das Land wollte mit diesem Zuschuss erreichen, dass Stuttgart 21 und die Neubaustrecke zusammen 2018 eröffnet werden. Es war klar, dass der Bund ohne diesen Zuschuss die Strecke Wendlingen - Ulm wegen ihrer geringen Bedeutung im deutschen Eisenbahnnetz erst wesentlich später in Angriff genommen hätte.

Die Situation nach der Bekanntgabe der Kostensteigerungen ist für das Land ein Fiasko. Im Finanzierungsvertrag steht nur eine unverbindliche Formulierung ("Die Beteiligten verfolgen damit das Ziel, dass beide Vorhaben im Jahr 2019 in Betrieb genommen werden") und der Bund fühlt sich daran nicht gebunden. In einer kleinen Anfrage (Drucksache 17/955) fragte im vergangenen Jahr die grüne Bundestagsfraktion die Bundesregierung: "Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass im Falle einer Kostensteigerung für die NBS Wendlingen–Ulm, die vom Land Baden-Württemberg mit dem Zuschuss in Höhe von 950 Mio. Euro verbundene Erwartung erfüllt wird, dass beide Projekte zeitgleich eröffnet werden?" Die lapidare Antwort der Bundesregierung lautete: "Vorhabenträger für Stuttgart 21 ist die DB AG. Seitens der Bundesregierung wurde eine derartige Verpflichtung nicht abgegeben."

Nach unserer Auffassung - bestärkt durch ein Rechtsgutachten - ist die Beteiligung des Landes an der Bundesaufgabe des Neubaus einer Schienenstrecke des Bundes eindeutig verfassungswidrig. Dies bedeutet, dass die geschlossenen Finanzierungsvereinbarungen nichtig sind. Sollten wir nach der Wahl an einer Landesregierung beteiligt sein, werden wir daher die Zahlung der mit dem Bund und der DB vereinbarten Beträge ablehnen und bereits von der alten Landesregierung gezahlte Beträge zurückfordern.

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