Frage an Wolf Klinz bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Wolf Klinz
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Frage von Jürgen W. •

Frage an Wolf Klinz von Jürgen W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Hr.Klinz,

meine Idee würde die Einstellungen von Arbeitskräften revolutionieren u. ich hoffe darauf dass jemand den Mut findet dies in breiter Öffentlichkeit zu diskutieren, auch wenn es abgelehnt werden sollte. Hierzu würde mich Ihre Meinung interessieren!
Kurz u. knapp zusammenfassend ausgedrückt schlage ich eine Besteuerung der Einstellungen ähnlich des Mehrwertsteuermodells vor, dass sich bestens bewährt hat u. zu jedem Zeitpunkt wirtschaftlich steuerbar ist.

Man sollte den Unternehmer der jemand einstellt sofort mit einer niedrigen Geldzahlung belohnen u. den der jemand entlässt mit einer höheren Geldzahlung bestrafen, das Unternehmen (meist Kleinunternehmer) in dem jahrelang keine Veränderungen stattfinden hat weder Vor- noch Nachrteile.
Existenzgründer, die ja für die Ersteinstellung Arbeitskräfte brauchen werden belohnt.
Billiglohnbranchen werden bestraft, weil ja dort eine große Fluktuation (auch wegen der niedrigen Löhne) stattfindet, als folge davon würden die Löhne in Zukunft steigen, weil jeder versuchen wird, seine Leute zu behalten.
Großunternehmen werden sich als Folge genau überlegen, ob sie mal eben 5000 Arbeitsplätze abbauen oder eher nicht, weil dies ja richtig ins Geld gehen würde u. wenn doch, dann würde der Staat richtig viel Geld einnehmen, womit woanders wieder Neueinstellungen gefördert werden könnten.
Meiner Meinung nach, kann es kein besseres System geben, natürlich würde es viel Mut erfordern dies durchzusetzen u. den Prozentsatz der ich sage mal Fluktuationssteuer, der vom Einkommen des einzustellenden u. des ausscheidenden abhängig ist, muß lange diskutiert u. durchgerechnet werden, aber in einer Zeit in der ein politischer Stillstand herrscht hat eigentlich jeder Politiker die Pflicht neue Ideen zu diskutieren, auch wenn man sich dagegen entscheiden sollte.

MfG
J.Wespatat (Unternehmer)

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Sehr geehrter Herr Wespatat,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie nach meiner Einschätzung Ihres Vorschlags, Einstellungen mit niedrigen Geldzahlungen zu belohnen und Stellenabbau mit Geldbußen zu belegen, fragen.

Die Arbeitsmarktpolitik obliegt innerhalb der Europäischen Union strikt dem Subsidiaritätsprinzip, was bedeutet, dass die Mitgliedstaaten selbst für die Ausgestaltung ihrer Arbeitsmarktpolitik verantwortlich sind. Aufgabe der Staaten ist es, die Funktionsfähigkeit des Marktes durch einen flexiblen ordnungspolitischen Rahmen sicherzustellen.

Wenn Mitgliedstaaten Ihrem Vorschlag nachkommen und Einstellungen durch Geldzahlungen belohnen würden, könnte dies jedoch von der Europäischen Kommission als unerlaubte Subventionierung und Wettbewerbsverzerrung bewertet und entsprechend geahndet werden.

Das Bestrafen von Firmen bei Entlassungen ist kontraproduktiv. So werden Unternehmen an ihrer benötigten Flexibilität gehindert und ihre Wettbewerbsfähigkeit drastisch eingeschränkt. Dies käme einer doppelten Bestrafung gleich und ist daher nicht hinzunehmen.

Geeigneter ist das von der Europäischen Union propagierte Konzept der Flexicurity, das zum Ziel hat, Flexibilität und Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt miteinander in Einklang zu bringen. Um Europas Wettbewerbsfähigkeit und damit Arbeitsplätze zu schaffen, müssen Firmen flexibel agieren können. Das Konzept kombiniert eine gleichzeitige und absichtliche Erhöhung der Flexibilität der Arbeitsmärkte, Arbeitsorganisationen und Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehungen mit dem Ziel einer Beschäftigungs- und Einkommenssicherheit. Aktive Arbeitsmarktstrategien, lebenslanges Lernen, eine individualisierte Betreuung der Arbeitssuchenden, Chancengleichheit für alle sowie die Gleichbehandlung von Männern und Frauen sind daher Schwerpunkte des Flexicurity-Modells.

Das Flexicurity-Modell legt europaweite Prinzipen fest, lässt den Mitgliedstaaten jedoch hinsichtlich ihrer Ausgestaltung freie Wahl. Die Gestaltung, Organisation und Finanzierung der einzelstaatlichen Systeme ist allein Aufgabe der Mitgliedstaaten und trägt somit den jeweiligen nationalen Strukturen Rechnung.

Die Kommission hat das Konzept der Flexicurity auf Ihren Internetseiten anschaulich erklärt

http://ec.europa.eu/employment_social/employment_strategy/flex_meaning_de.htm.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Wolf Klinz