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Antwort 05.02.2024 von Wolfgang Fackler CSU

Der Betrag in Höhe von 20.000 Euro (brutto) stellt einen Maximalbetrag dar, der circa 12.736 Euro netto entspricht. De Facto reichen aber bei der Besoldungsstufe A3, Stufe 2, 2 Kinder circa 6.462 Euro netto Hinzuverdienst, um den Mindestabstand zur Grundsicherung zu wahren.

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Antwort 02.02.2024 von Wolfgang Fackler CSU

ein Nachzahlungsanspruch für zurückliegende Zeiträume besteht für Versorgungsberechtigte mangels gesetzlicher Grundlage nicht.

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Antwort ausstehend von Wolfgang Fackler CSU
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Antwort ausstehend von Wolfgang Fackler CSU
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Antwort 06.09.2023 von Wolfgang Fackler CSU

die 5-Prozent-Klausel hat gerade mit Blick auf die Weimarer Republik ihre Berechtigung.

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Antwort 29.08.2023 von Wolfgang Fackler CSU

Es wird dabei kontrovers diskutiert und sicher in der neuen Wahlperiode wieder auf die Agenda kommen.