Frage an Wolfgang Gehrcke-Reymann bezüglich Frauen

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Wolfgang Gehrcke-Reymann
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Frage von Christian M. •

Frage an Wolfgang Gehrcke-Reymann von Christian M. bezüglich Frauen

Sehr geehrter Herr Wolfgang Gehrcke-Reymann

In diverse Gleichberechtigungs-Foren im Internet wurde eine Diskriminierungsliste erstellt und festgestellt, dass es wohlgemerkt betont "Gesetzliche Diskriminierungen" nur noch gegen "Männer" gibt.

Einige belegbare Fakten

1.Allgemeine Wehrpflicht: Nur Männer sind verpflichtet, obwohl grundsätzlich auch Frauen für den Militärdienst geeignet sind.

2. SGB 6 § 56 Kindererziehungszeiten: Legt fest, dass Kindererziehungszeiten für die Pension automatisch der Mutter zugerechnet wird. Eine Aenderung ist möglich, erfordert allerdings eine übereinstimmende Erklärung des Vaters mit der Mutter. Damit die Mutter die Erziehungszeit angerechnet bekommt ist keine derartig Erklärung nötig.

3.Quotenregelungen im öffentlichen Dienst: Sind bisher immer nur eine einseitige Bevorzugungen von Frauen, in Bereichen in denen Frauen die Beschäftigungsmehrheit stellen gibt es keine ensprechende Regelung zugunsten von Männern (z.B bei Pflegebrufen, Grundschullehrern, Kindergärtnern, ...)

4. SGB 5 § 25 Gesundheitsuntersuchungen:
(2) Versicherte haben höchstens einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Frauen frühestens vom Beginn des zwanzigsten Lebensjahres an, Männer frühestens vom Beginn des fünfundvierzigsten Lebensjahres an.

5. Ein umfangreicher Gesundheitsbericht wurde nur für Frauen erstellt

6. GirlsDay: Hier haben Mädchen die Möglichkeit einen Einblick in typische Männerberufe zu bekommen. Jungen wird kein Einblick in typische Frauenberufe gewährt und müssen in der Schule verbleiben

7. Frauen werden bezüglich der Vorschriften zur Haartracht bei der Bundeswehr bevorzugt. Frauen dürfen im Gegensatz zu Männern lange Haare tragen.

8.Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Sorgerecht für Väter
nichtehelicher Kinder: Spricht Kindern aus nichtehelichen Beziehungen generell den Müttern zu, und Widerspricht damit der Gleichwertigkeit beider Elternteile
usw

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Martens,

auch wenn ich nicht wirklich eine Frage herauslesen kann, möchte ich Ihnen doch auf Ihre Meinungsäußerung antworten. Ihre Fakten sind ja sachlich erst einmal richtig, werfen aber wohl die Frage nach Ihrer Definition von „Diskriminierung“ auf. Regelungen, Frauen gleichen Zugang zu verschiedenen Berufsrichtungen zu gewähren, die aus altem Rollenverständnis männerdominiert sind, halte ich für die Schaffung von mehr Geschlechtergerechtigkeit in dieser Gesellschaft für gut. Dazu gehört allerdings auch, Frauen und Männern, die die gleiche Arbeit leisten, auch den gleichen Lohn zu zahlen. Das ist, im Durchschnitt gesehen, noch nicht der Fall. Das ist nur einer der Gründe, warum ich sage, die tatsächliche Diskriminierung in dieser Gesellschaft richtet sich noch immer und zumeist gegen die Frauen. Wenn Sie jetzt (theoretisch?) eine Männerquote in frauendominierten Berufsgruppen fordern, ist das eigentlich logisch. Nur müssten Sie sich dann darauf einstellen, geringer entlohnte Arbeiten – die deshalb nicht weniger wichtig für die Gesellschaft als Ganzes sind – anzunehmen. Denn auch das ist ja statistisch belegt: die Bezahlung in sogenannten „Frauenberufen“ liegt teilweise deutlich unter dem Niveau der „Männerberufe“.

Und bitte denken Sie auch daran, dass Frauen in einer sehr wichtigen Frage, nämlich dem Recht, selbstbestimmt über ihren eigenen Körper zu entscheiden, noch immer gesetzlich diskriminiert werden.

Insgesamt (das ist dann aber schon wieder ein Thema für abendfüllende Diskussionen) ist Geschlechtergerechtigkeit sehr eng verknüpft mit dem Wandel der Gesellschaft und vor allem der Arbeitswelt. Darüber sollten wir ernsthafter nachdenken und diskutieren, sonst bleibt das politische Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in der Realität ein sehr fernes, vielleicht nie erreichbares Ziel.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gehrcke