Frage an Wolfgang Gunkel bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Wolfgang Gunkel
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Frage an Wolfgang Gunkel von Sabine S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Gunkel,

Sie unterstützen die Foderderung der Gewerkschaften zum Mindestlohn. Wie erklären Sie mir dann, dass die Gewerkschaft ver.di als Tarifpartner einen Tarifvertrag ausgehandelt hat, wonach sächsische Frisöre einen Stundenlohn von 3,62 Euro erhalten? In den Medien wird immer das böse Bild vom gierigen Unternehmen gemalt, aber die Gewerkschaften haben in vielen Tarifverträgen einem solchen geringen Entgelt zugestimmt. Das beißt sich doch die Katze in den Schwanz. Das gleiche gilt für die Reinigungskräfte. Auch in den SPD regierten Kommunen wurde die Anbieter von Reinigungsleistungen systematisch unter Druck gesetzt immer billiger ihre Dienstleistungen anzubieten. Eine Reinigungskraft hat vor zehn Jahren 200 m² die Stunde putzen müssen, heute sind es für das gleiche Geld 500 m². Wie können Sie mir diese absurden Entwicklungen erklären?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schulze,

die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes ist ja gerade nötig geworden, da der Organisationsgrad sowohl bei Gewerkschaften als auch bei Arbeitgebern immer weiter abnimmt. Das bedeutet insbesondere, dass die Tarifautonomie in einer schweren Krise ist und der Gesetzgeber an die Stelle der Tarifparteien treten muss. Daher ist ein sittenwidriger Stundenlohn wie 3,62€ Ausdruck der Schwäche der Gewerkschaften und kein Zeichen ihres mangelnden Problembewusstseins.
Das auch die öffentliche Hand mittlerweile Dumpinglöhne fördert statt zu bekämpfen ist Folge des neoliberalen Systemumbaus der letzten 15 Jahre. Der Staat sollte einsparen wo es nur geht und den gleichen Marktgesetzen unterworfen werden wie die private „Konkurrenz“. Die EU hat in der Vergangenheit alle Versuche blockiert, soziale Mindeststandards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu implementieren. Dies würde die europäische Dienstleistungsfreiheit einschränken.
Das Land Berlin mit seiner SPD-Regierung musste daraufhin einen bereits verabschiedeten Gesetzentwurf zurückziehen, indem als Lohnuntergrenze für öffentliche Aufträge von 7,50€ festgelegt wurden.
Berlin hat gerade diese Woche einen neuen Versuch gestartet und das Vergaberecht geändert. So soll zukünftig ein Mindestlohn von 7,50€ bei öffentlichen Aufträgen garantiert werden, egal um welche Branche es sich handelt. Wenn diese Regelung rechtlich Bestand hat, sollte es ein Beispiel für andere Länder und Kommunen sein, ebenfalls das Vergaberecht zu ändern und so soziale Mindestnormen durchzusetzen. Gerade für Länder und Kommunen ist dies auch keine finanzielle Gefahr. Denn wer einen fairen Lohn für seine Arbeit bekommt, muss nicht von der öffentlichen Hand durch Hartz4-Aufstockung und andere Transfer-Leistungen zusätzlich gestützt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Gunkel