Frage an Wolfgang Methling von Annelie und Bodo B. bezüglich Umwelt
Herr Prof. Methling,
als Stellv. Ministerpräsident und Umweltminister des Landes Mecklenburg-V. tragen Sie Regierungsverantwortung. Warum haben Sie über zwei Legislaturperioden nicht gewollt, daß unser Umweltproblem mit dem Heizhaus Brunnenfeld II in Parchim gelöst wurde? Warum müssen wir uns durch die im Heizhaus erzeugten und über eine Bodenschicht (Lehmader/Verwerfung) in unser Haus übertragenen tieffrequenten Schallwellen (Infraschall) so quälen lassen, daß ein ständiges Bewohnen unseres im Jahre 1995 neu errichteten Einfamilienhauses nicht möglich ist? Wir fliehen bereits über 10 Jahre täglich in eine Ersatzwohnung, nur um wenigstens schlafen zu können, weil unser Haus wie eine Druckkammer wirkt. Herr Prof. Methling, Sie haben vor Jahren dankenswerterweise Erdbohrungen durchführen lassen, die die Lehmader/Verwerfung vom Heizhaus in unser Wohnhaus bestätigt. Warum haben Sie politisch nicht gewollt, daß sich unsere Lebenssituation ändert und wir entsprechend des Grundgesetzes körperlich unversehrt leben können? Ein seit 1998 anhängiges Gerichtsverfahren müssen wir führen, weil die zuständigen Behörden nichts unternahmen, weil der Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke und auch gleichzeitig Bürgermeister unserer Stadt Parchim uns schriftlich auf ein Gerichtsverfahren verwies, ohne daß er uns zuvor überhaupt anhörte. Herr Umweltminister, da erst in 5 Jahren (lt. OLG) eine gerichtliche Entscheidung gefällt wird, möchten wir Sie fragen, ob Sie diesen Skandal beenden wollen, ob sie wollen, daß wir nach über 11 Jahren in unserem neu gebauten Haus endlich menschenwürdig leben können?
Sehr geehrte Familie Bählkow,
in Ihrer Anfrage erheben Sie den Vorwurf, dass die Lösung Ihres Problems an meinem politischen Willen gescheitert sei und Sie seit über 10 Jahren tieffrequenten Schallwellen durch das benachbarte Heizhaus ausgesetzt werden, die Ihnen eine Nutzung Ihres Wohnhauses unmöglich machen. Sie fordern mich erneut auf, dieser Situation ein Ende zu machen.
Das Umweltministerium ist mit Ihrem Problem seit 1998 fachlich befasst. Alle in diesem Zusammenhang erbrachten messtechnischen und gutachterlichen Aussagen wurden durch die zuständigen Fachbehörden des Landes einer eingehenden und kritischen Bewertung unterzogen. Im Ergebnis ist zwar festzustellen, dass es Hinweise auf einen möglichen Zusammenhang zwischen Ihrer Gesundheitsbeeinträchtigung und dem Auftreten tieffrequenter Geräusche durch das Heizhaus gibt. Eine immissionsschutzrechtlich belastbare Überschreitung von einschlägigen Grenz- oder Richtwerten konnte aber bislang nicht ermittelt werden. Damit ergeben sich für mich keinerlei rechtliche Möglichkeiten, ein behördliches Einschreiten gegenüber dem Betreiber des Heizhauses zu veranlassen.
Da vom Oberlandesgericht Rostock in dem dort anhängigen Verfahren derzeit weitere Sachverständigenaussagen einholt werden, bleibt auch für mich abzuwarten, ob sich daraus neue Erkenntnisse ergeben.
Sie wissen, dass ich mich über die Jahre persönlich sehr bemüht habe, mit Ihren Sorgen sehr sensibel umzugehen und Ihnen zu helfen. Ich habe Verständnis für Ihre Situation und habe das Ihnen gegenüber in mehreren persönlichen Gesprächen zum Ausdruck gebracht. Gerade deshalb wurden zahlreiche Untersuchungen durch mich veranlasst. Ich hoffe sehr für Sie, dass eine gerichtliche Entscheidung in absehbarer Zeit erfolgen wird. Es wurde mir von dort jedenfalls nicht bestätigt, dass eine Aussage getroffen worden sei, eine gerichtliche Entscheidung solle erst in 5 Jahren gefällt werden.
Ich bedauere, Ihnen derzeit keine weitere Unterstützung geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Wolfgang Methling