Frage an Wolfgang Methling von Eckart K. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Professor Methling,
neben meiner Makler, PR- und journalistischen Tätigkeit bin ich auch als Solarfachberater selbstständig aktiv, um Kunden Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung mit der Kraft der Sonne anzubieten. Mit besonderer Aufmerksamkeit nahm ich zur Kenntnis, dass Sie selbst auf dem Dach Ihres Hauses ein Solarkraftwerk in Betrieb nahmen. Leider ist im EEG-Gesetz von 2004 fixiert, dass die Einspeisungsvergütung für Solarstrom Jahr für Jahr um 5 Prozent abgeschmolzen wird und jetzt nur noch 51,8 Cent pro Kilowattstunde erzeugten Solarstrom 20 Jahre lang plus Errichtungsjahr gezahlt werden.
Können Sie nicht eine Änderung des EEG-Gesetzes dahingehend auf den Weg bringen, dass die jährliche 5prozentige Reduzierung der Einspeisungsvergütung nicht mehr vorgenommen wird?
Es geht nämlich darum, dass die Entscheidung für die Stromerzeugung mittels Eneuerbarer Energien langfristig für die Betreiber langfristig attraktiv bleibt!
Sehen Sie Möglichkeiten weiterer Förderungen für Solarstromerzeugung bzw. welche gibt es außer der hohen Einspeisungsvergütung?
Mit den besten Grüßen und Wünschen!
Eckart Kreitlow, Makler-, PR-Büro "Start up ins Blatt" und Solaranlagen, 18311 Ribnitz-Damgarten
Sehr geehrter Herr Kreitlow,
die jährliche Degression betrifft alle Vergütungssätze für erneuerbare Energien, nicht nur den Photovoltaikstrom. Ob und in welcher Weise diese Degression fortgeführt wird, soll nach Vorlage und Auswertung von Erfahrungsberichten geklärt werden. Ich gehe davon aus, dass im Jahr 2007 eine Novellierung des EEG zu erwarten ist.
Im § 20 des EEG heißt es zum Erfahrungsbericht:
"Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2007 und dann alle vier Jahre im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit über den Stand der Markteinführung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas sowie die Entwicklung der Stromgestehungskosten in diesen Anlagen zu berichten sowie gegebenenfalls eine Anpassung der Höhe der Vergütungen nach den §§ 6 bis 12 und der Degressionssätze entsprechend der technologischen und Marktentwicklung für nach diesem Zeitpunkt in Betrieb genommene Anlagen vorzuschlagen. Gegenstand des Erfahrungsberichts sind auch Speichertechnologien sowie die ökologische Bewertung der von der Nutzung Erneuerbarer Energien ausgehenden Auswirkungen auf Natur und Landschaft."
In der Begründung zu § 20 heißt es:
Zu § 20 ("Erfahrungsbericht") "Die Regelung dient dazu, den Grad der Marktdurchdringung und die technologische Entwicklung bei Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien zu beobachten und gegebenenfalls Hinweise auf die Notwendigkeit zur Anpassung der Höhe der Vergütungssätze für Neuanlagen zu erhalten."
Die Degression war auch Voraussetzung dafür, dass dieses Gesetz vor dem EuGH Bestand hat. Ziel des EEG ist es ja letztendlich, die "Erneuerbaren" langfristig konkurrenzfähig zu machen. In Folge gestiegener Nachfrage und technologischer Entwicklung erwartet man, dass die Preise für entsprechende Anlagen sinken. Leider entsteht aber gerade zu Beginn einer entsprechenden Entwicklung, so auch zu beobachten bei Auflage neuer Förderprogramme, ein gegenteiliger Effekt. Die gestiegene Nachfrage führt zu einer Verknappung und somit eben nicht sofort zu einem günstigeren Preis. Im Solarbereich kommt hinzu, dass das Ausgangsmaterial nicht mehr in ausreichender Menge zur Verfügung steht.
Mit dem Erfahrungsbericht werden diese Randbedingungen hoffentlich ausreichend berücksichtigt. Dabei werden sicherlich auch die allgemein gestiegenen Energiekosten berücksichtigt, wodurch sich ja die Differenzkosten verringert haben. Die Verbände werden hierzu entsprechende Stellungnahmen abgeben, so dass zu hoffen bleibt, dass die Degression auch in Zukunft moderat verläuft und begonnene Entwicklungen nicht abgewürgt werden.
Was Ihre Frage nach weiteren Fördermöglichkeiten betrifft, so beabsichtigt das Umweltministerium auch in der neuen Förderperiode ab 2007, Photovoltaikanlagen zu fördern. Die Fördersätze werden wir jedoch anpassen müssen. Auch muss die entsprechende Richtlinie noch notifiziert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Methling