Frage an Wolfgang Methling bezüglich Umwelt

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Wolfgang Methling
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Frage von Andrea W. •

Frage an Wolfgang Methling von Andrea W. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Methling,
als amtierender Umweltminister frage ich, wieso es trotz jahrerlanger Bekanntheit von Abwanderungen etc., dennoch diverse Kläranlagen überdimensioniert wurden und werden.
Besonders erwähnen möchte ich hier die Anlagen in Goldberg und Wolgast. Nun das Wasser/Abwasser wird für die Bevölkerung immer teurer.
Vergleichsweise zu anderen Kommunen sind in Dobbertin/Goldberg selbst doppelhohe Gebühren nicht kostendeckend!
Zudem wäre es sicherlich auch für die Bürger interessant, ob man die Gebühren nicht durch bessere Überwachungen der Messgeräte, etc., wie zum Beispiel in Hessen oder Thüringen, besser kontrollieren kann und sollte!?

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DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Werder,

an das in Gewässer aus Kläranlagen einzuleitende gereinigte Abwasser werden gesetzliche Anforderungen gestellt, die ganzjährig einzuhalten sind. Kläranlagen sind daher hinsichtlich ihrer Reinigungsleistung nach der höchsten und nicht nach der mittleren oder niedrigsten Belastung zu bemessen. Gleichzeitig sollten Kläranlagen auch immer eine gewisse Reserve frei haben, um unvorhergesehene Schwankungen, aber auch geplante Entwicklungen innerhalb eines absehbaren Zeitraumes abfedern zu können. Hierzu werden in der Regel bis zu 20% akzeptiert.

Der pauschale Vorwurf der Überdimensionierung von Kläranlagen in M-V ist somit unbegründet

..

Dies trifft auch auf die Anlagen in Dobbertin und Wolgast zu. Leider liegen mir im Moment nur Zahlen aus den Jahren 2003 und 2004 vor. Da Kläranlagen als langlebige Bauwerke aber immer für einen längeren Zeitraum errichtet werden, zeigen auch diese Zahlen zuverlässig die richtige Bemessung.

Die Kläranlage Dobbertin hat eine Kapazität von 8.000 Einwohnerwerten (EW). Bezogen auf die organische Belastung ist die Kläranlage unter Berücksichtigung des höchsten Monatsmittels der genannten Jahre zu über 80% ausgelastet.

Die Kläranlage Wolgast weist eine Kapazität von 40.000 EW auf. Unter Berücksichtigung der mir vorliegenden Zahlen ist auch diese Kläranlage zu 80% ausgelastet.

Bei den Kläranlagen in M-V findet sowohl eine behördliche Überwachung hinsichtlich der Abwasserreinigung, als auch eine Eigenkontrolle des Anlagenbetriebes durch den Anlagenbetreiber auf der Grundlage der Selbstüberwachungsverordnung M-V statt. Die Überwachung der Anlagen hat jedoch nicht den maßgeblichen Einfluss auf die Gebührenhöhe.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgag Methling