Frage an Wolfgang Schäuble bezüglich Recht

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Wolfgang Schäuble
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Frage von Tobias K. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Tobias K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schäuble,

was unternehmen Sie aktuell gegen Scientology?.

Warum ist es in Deutschland nicht möglich, Scientology den Prozess zu machen, so wie es in Paris letzten Montag, 25.05.09 geschah, nämlich wegen Betruges.

Es wäre wünschenswert, wenn die Massenmedien über diesen Prozess wenigstens mehr berichten würden, wenn die deutsche Regierung schon nichts mit der französichen Regierung Vergleichbares wagt. Betrügt den Scientology tatsächlich nur in Frankreich?

Gerade Sie, als Abgeordneter einer christlichen Partei könnte sich doch (mehr) für dieses Thema interessieren. Woran hapert es denn?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Katzer,

ich teile Ihre kritische Haltung gegenüber der Scientology Organisation. Ein strafrechtliches Verfahren gegen juristische Personen wie die Scientology Organisation, das - wie in Frankreich - mit einem Betätigungsverbot enden könnte, ist der deutschen Strafrechtsordnung jedoch fremd. Hierzulande bemisst sich die gesetzliche Möglichkeit eines (Betätigungs- oder Vereinigungs-)Verbots von Organisationen allein nach dem Vereinsgesetz. Im Hinblick auf die in Deutschland tätige Scientology Organisation wurde die Frage eines möglichen Verbots im Kreis der Innenminister des Bundes und der Länder wiederholt geprüft. Die zuletzt im vergangenen Jahr durchgeführte Prüfung gelangte zu dem Ergebnis, dass die Scientology Organisation zwar mit unserer Verfassung nicht vereinbare Ziele verfolgt, die darüber hinausgehenden Voraussetzungen für ein Verbot jedoch nicht vorliegen.

Vor diesem Hintergrund kommt der Aufklärung der Bevölkerung über die Ziele und die Betätigung der Scientology Organisation besondere Bedeutung zu. In dem von mir am 19. Mai 2009 vorgestellten Verfassungsschutzbericht werden die verfassungsfeindlichen Zielsetzungen und Aktivitäten der Scientology Organisation ausführlich dargestellt. Bei Interesse können Sie die Vorabfassung des Berichts auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums herunterladen
http://www.bmi.bund.de/cln_144/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/DE/2009/vsb_2008.html?nn=110428

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble