Frage an Wolfgang Schäuble bezüglich Recht

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Wolfgang Schäuble
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Frage von Ludwig K. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Ludwig K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

vor kurzem gab es im Bundestag eine Anfrage der Abgeordenten Ulla Jepke, ob die Bundesregierung vorhabe, die Bundeswehr auch bei Massendemonstrationen oder Streiks im Innern einzusetzen, was diese nicht ausgeschlossen habe.

Meine Frage:

Sind Sie als der derzeitige Innenminister für oder gegen einen solchen Einsatz?

Auch im Wahlkampf dürfte eine kurze Antwort: dafür oder dagegen möglich sein.

Mit freundlichen Grüßen,

Ludwig Koller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Koller,

es ist einfach Ihnen eine kurze Antwort zu geben. Einen Einsatz der Bundeswehr im Inland gegen Streikende oder Demonstranten kommt überhaupt nicht in Betracht. Streikrecht und Versammlungsfreiheit sind im Grundgesetz verbürgt. Dem Staat obliegt höchste Zurückhaltung im Fall von Arbeitskämpfen. Selbst wenn es im Fall von Demonstrationen zu rechtswidrigen Handlungen kommen sollte und ein staatliches Einschreiten rechtlich geboten ist, ist dies Sache der Polizei. Unsere Polizeien sind gut ausgebildet und unterstützen sich gegebenenfalls bei Bedarf gegenseitig.

Frau Jelpke wird - trotz ihrer irreführenden Äußerung - aber wissen, dass es nie um die Frage eines Einsatzes der Bundeswehr gegen Demonstranten oder Streikende ging. Die bestehende Regelungslücke bezieht sich auf ganz andere Situationen, in denen die Bundeswehr auch im Inland sinnvollerweise eingesetzt werden sollte.

Zwar kann die Bundeswehr bereits jetzt zugunsten von zivilen Behörden der Länder, des Bundes oder der Kommunen wichtige Unterstützungsleistungen erbringen, wie z.B. Transportkapazitäten, Unterbringungs- und Versorgungskapazitäten bereitstellen oder ärztliche Hilfe leisten. In Fällen terroristischer Bedrohungen sind jedoch darüber hinaus Szenarien denkbar, die von der Polizei und den Katastrophenschutzbehörden einschließlich der Feuerwehren und Rettungsdienste nicht allein bewältigt werden können. In diesen Fällen sollte die Bundeswehr auch rechtlich zweifelsfrei in der Lage sein dürfen, auf Anforderung der Länder mit militärischen Fähigkeiten und Mitteln gegen Bedrohungen vorzugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Schäuble