Frage an Wolfgang Schäuble bezüglich Finanzen

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Frage an Wolfgang Schäuble von Max M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

Milliardenschulden bis in die nächste Generation – doch die Banken, die Verursacher der Finanzkrise, werden weiter nicht zur Kasse gebeten, obwohl sie schon wieder satte Gewinne machen. Noch während des Wahlkampfes versprach Angela Merkel, sich für eine internationale Finanztransaktionssteuer einzusetzen. Eine Mehrwertsteuer auf alle Finanzprodukte, die Jahr für Jahr allein in Deutschland 27 Milliarden Euro in die Staatskassen spülen und Spekulationen bremsen würde. Im Koalitionsvertrag davon kein Wort, auch nicht von einer Börsenumsatzsteuer oder einer Sonderabgabe der Banken. Dabei halten nicht nur die Herbstgutachter der Bundesregierung solche Instrumente für gerecht und schnell durchsetzbar. Auch bei unseren europäischen Nachbarn stehen Steuern für die Finanzindustrie ganz oben auf der Agenda. Dazu die Frage? Werden durch die Milliardenschschulden wiedermal die Arbeitnehmer und Rentner abgezockt, die Verursacher der Bankenkriese und die Börsenzocker lässt man außen vor.

Mit freundlichen Grüßen
Max Mayerhofer

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CDU

Sehr geehrter Herr Mayerhofer,

der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates am 17. Oktober 2008 im Rahmen des Maßnahmenpakets zur Stabilisierung der Finanzmärkte und zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf die Realwirtschaft das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) beschlossen, zudem wurden durch Gesetze vom 7. April und 27. Juli 2009 Ergänzungen dieses Gesetzes vorgenommen.

Ziel ist, das Vertrauen in das Finanzsystem wiederherzustellen und den Geschäftsverkehr zwischen den Finanzinstituten wieder in geordnete Bahnen zu lenken. Das FMStG sieht dazu verschiedene Maßnahmen vor, die es Finanzinstituten für eine beschränkte Zeit erlauben, ihr Eigenkapital zu stärken bzw. Liquiditätsengpässe zu beheben und die Refinanzierung am Kapitalmarkt zu unterstützen. Gleichzeitig sind die Maßnahmen so ausgestaltet, dass daraus resultierende Belastungen für die deutsche Volkswirtschaft und die Steuerzahler auf ein mögliches Minimum reduziert wurden. Das Maßnahmenpaket ist von der EU-Kommission genehmigt worden und steht im Einklang mit den Vereinbarungen auf Ebene der G7-Staaten.

Die Leistungen der öffentlichen Hand an die Banken im Zuge der Finanzmarktstabilisierung sind jedoch nicht umsonst. Das FMStG und die darauf gestützten Maßnahmen sehen für Unternehmen, denen Stabilisierungsmaßnahmen gewährt werden, diverse Verpflichtungen vor, Gegenleistungen oder andere Zahlungen zu erbringen. Beispielsweise ist sowohl für die Bereitstellung eines Rahmens von Garantien durch den SoFFin als auch für deren Inanspruchnahme bei der Begebung von Anleihen durch die Unternehmen eine angemessene Vergütung zu bezahlen. Wird der SoFFin durch einen Anleiheinhaber aufgrund einer Garantie in Anspruch genommen, hat der SoFFin einen Rückgriffsanspruch gegen das Unternehmen. Bei Rekapitalisierungen ist eine laufende Vergütung in Form einer Gewinnbeteiligung oder Verzinsung für die Bereitstellung des Kapitals durch die öffentliche Hand vorgesehen. Erfolgte die Kapitalüberlassung in Form der Zeichnung oder des Erwerbs von Aktien durch den SoFFin, können diese Aktien wieder veräußert werden. Bei anderen Formen der Rekapitalisierung ist das Kapital nach Beendigung zurückzuzahlen. Insofern trägt die bestehende Gesetzeslage auch dem Anliegen Rechnung, indem die den Unternehmen gewährte Unterstützung rückzahlbar sowie laufend zu vergüten ist.

Auf internationaler Ebene setzt sich die Bundesregierung für eine faire Lastenverteilung ein. Insbesondere geht es dabei auch um die Frage, dass jene, die die Krise verursacht haben, an der finanziellen Bewältigung dieser beteiligt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble