Frage an Wolfgang Schäuble bezüglich Finanzen

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Frage von Wilfried Dr. S. •

Frage an Wolfgang Schäuble von Wilfried Dr. S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

wenn die Einnahmen ganz generell die Ausgaben nicht decken und man trotzdem ausgeben will/muß, werden Schulden aufgenommen.

Wie läuft denn das Prozedre auf Staatsebene ganz konkret ab, wenn der Staat (wahrscheinlich über die Bundesbank, die ja auch als Verwalter der Einnahmen gilt) nun bei seiner Bank Schulden macht, da diese augenscheinlich nicht auf freie Rücklagen zugreifen kann?

Ständig wird über Neuverschuldung und täglich steigende Zinslasten für unser Volk geredet, aber es weiß wohl niemand so ganz konkret, wie das läuft. Interessant ist auch und das macht mich natürlich stutzig, weshalb zu Fragen dieser Art die Bundesbank jedwede Antwort verweigert. Nun erlaube ich mir, den derzeit Hauptverantwortlichen für unsere Staatsfinanzen um eine gut verständliche und allumfassende Antwort zu bitten.

Wie vollzieht sich die Geldanleihe des Staates, wieviel kostet das und wer kommt für diese Kosten auf und wie funktioniert das mit der Rückzahlung. Eigentlich doch keine besonders komplizierte Sache, denke ich, denn wenn ich mit einem persönlichen Anliegen zu meiner Bank gehe, weil ich Kredit haben möchte, kann mir das jeder Schalterangestellte genauestens erklären. So gesehen ist die Beantwortung dieser Frage für Sie sicher kein grundsätzliches Problem.
Ich kann und will mir nicht vorstellen, daß weitere Schulden lediglich mit Hoffnungen auf zukünftiger Steuereinnahmen gemacht werden - daraus könnten sich Risiken ergeben, die Sie und Ihre Ministerkollegen mit Ihrer christlich-konservativen Einstellung wohl nicht verantworten können und wollen. Ich war langjährig selbständiger Unternehmer und wäre bei solchen Risiken sicher in den Konkurs gefahren - auch zum Schaden meiner Angestellten! Ich will nicht hoffen, daß unsere geschäftsführende Regierung sein angestelltes Volk in eine ungewisse Zukunft schicken möchte. Glauben allein kann nicht die Basis für realpolitisches Handeln sein.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. W. Schneider

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Sehr geehrter Herr Dr. Schneider,

die Kreditaufnahme des Staates ist in Artikel 115 des Grundgesetzes geregelt. Danach bedürfen Kredite einer Ermächtigung durch Bundesgesetz. Diese Ermächtigung zur Kreditaufnahme ist in jeweils jährlich befristeten Haushaltsgesetzen enthalten. Die Deutsche Bundesbank nimmt keine Kredite für den Staat auf. Die Kreditaufnahme des Bundes erfolgt im Namen und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland durch die damit per Gesetz beauftragte "Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH" an den internationalen Geld- und Kreditmärkten.

Über weitere Einzelheiten der Kreditaufnahme des Bundes, geleistete Zinsausgaben und strategische Ausrichtung des staatlichen Schuldenwesens können Sie sich im jährlich veröffentlichten "Bericht des Bundesministeriums der Finanzen über die Kreditaufnahme des Bundes" umfassend informieren. Sie finden den Bericht auf der Website des Bundesfinanzministeriums ( http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_1754/DE/BMF__Startseite/Service/Broschueren__Bestellservice/Finanz__und__Wirtschaftspolitik/40250,templateId=raw,property=publicationFile.pdf ).

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble