Frage an Wolfgang Schäuble bezüglich Finanzen

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Wolfgang Schäuble
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Frage an Wolfgang Schäuble von Wolfgang G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

seit langer Zeit gibt die Bundesregierung regelmäßig jedes Jahr wesentlich mehr aus, als sie einnimmt. Nicht für Investitionen, sondern für laufende Ausgaben, also Konsum.
Keine Bank würde so etwas langfristig finanzieren ohne einen konkreten Tilgungsplan.
Als verantwortlicher Minister haben Sie sicher Ihre Vorstellungen zu meinen Fragen.

Bitte erklären Sie, wie und wann unter normalen Umständen
- 1. Ein Ende der Neuverschuldung
- 2. Eine Rückzahlung der Staatsverschuldung
zu erwarten sind.

Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Goecke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Goecke,

es besteht kein Zweifel daran, dass sich die öffentlichen Haushalte in einer sehr ernsten Lage befinden - vor allem auch aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise.

Die Bundesregierung bekennt sich nachdrücklich zu einer stabilitätsorientierten Finanzpolitik gemäß der neuen verfassungsrechtlichen Verschuldungsregel, die in Einklang mit den Prinzipien des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts steht. Die ab dem Haushaltsjahr 2011 zur Anwendung kommende Schuldenbremse leistet mit Blick auf die krisenbedingt sprunghaft steigende Defizit- und Schuldenquote einen wichtigen Beitrag, nach Überwindung der Krise so rasch wie möglich zu einer soliden Haushaltsposition zurückzukehren. Auf diese Weise wird das Vertrauen von Bürgern und Investoren in eine nachhaltige Finanzpolitik gestärkt und die hohe Kreditwürdigkeit Deutschlands an den internationalen Finanzmärkten gesichert.

Gemäß dem neuen Art. 109 GG sind die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Beim Bund ist diesem Grundsatz Rechnung getragen, wenn die Einnahmen aus Krediten in der konjunkturellen Normallage 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht überschreiten. Zur Erreichung dieser ab 2016 geltenden Defizitgrenze muss der Bund den im Haushalt 2010 aufgelaufenen strukturellen Fehlbetrag in jährlich gleichmäßigen Schritten verbindlich zurückführen. Dieser gesetzlich vorgeschriebene Abbaupfad stellt somit ein zentrales Element der finanzpolitischen Ausstiegsstrategie dar. Darüber hinaus wird die Einhaltung der Verschuldungsregel des Bundes im Haushaltsvollzug über ein Kontrollkonto sichergestellt. Auf diesem werden Über- oder Unterschreitungen der zulässigen strukturellen Verschuldungsspielräume in den einzelnen Haushaltsjahren saldiert. Überschreitet eine Negativ-Buchung auf dem Kontrollkonto einen Schwellenwert, so resultiert daraus automatisch eine entsprechende Korrekturverpflichtung für Folgejahre.

Die Strategie zur Haushaltskonsolidierung hat außerdem eine wichtige europäische Komponente - sowohl durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt als auch durch ein koordiniertes Vorgehen beim Ausstieg aus den finanzpolitischen Stützungsmaßnahmen. Die Bundesregierung wird in ihrer finanzpolitischen Grundausrichtung den Beschlüssen des Europäischen Rates zur finanzpolitischen Exit-Strategie Rechnung tragen. Demnach haben die europäischen Staats- und Regierungschefs bekräftigt, dass die finanzpolitische Konsolidierung spätestens im Jahr 2011 beginnen soll, vorausgesetzt, dass der Aufschwung sich weiter stärkt und nachhaltig wird. Dies beinhaltet eine jährliche strukturelle (d.h. konjunkturbereinigte) Konsolidierung von mehr als 0,5 % des BIP pro Jahr kombiniert mit Strukturreformen, welche die langfristige finanzpolitische Nachhaltigkeit untermauern.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble