Frage an Wolfgang Schäuble bezüglich Tourismus

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Wolfgang Schäuble
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Frage von christian d. •

Frage an Wolfgang Schäuble von christian d. bezüglich Tourismus

Sehr geehrter Herr Dr.Schäuble !

Ich bin 40 Jahre alt, Handwerksmeister in Mecklenburg-Vorpommern und in diesem Land aufgewachsen und verwurzelt. Uns Menschen in der Region macht sehr große Angst, das unsere Seen hier verkauft werden sollen. Darum haben wir 120000 Unterschriften gesammelt und unser Anliegen im Petitionsausschuß vorgetragen. Beunruhigt durch die Aussagen einzelner Abgeordneter des Petitionsausschusses, hat sich die Stimmung in der Region keinesfalls entspannt. Die Seen unseres Landes bedeuten für die Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns eine Identifizierung mit der Heimat . Ein Verkauf und die damit verbundenen Einschränkungen würden die Volksseele sehr hart treffen. Landwirtschaft und Tourismus würden leiden und der Abwanderungstrend wäre nicht zu stoppen. Gewichtige ökonomische, ökologische und soziale Gründe sprechen für den Verbleib im Gemeineigentum, denn gerade im Zeichen der Klimaerwärmung wird sich die Bedeutung dieser großen Wasserflächen immens erhöhen.Wie ist Ihre Meinung zu diesem Thema bzw. wann ist eine Entscheidung zu erwarten ?

Mit freundlichem Gruß, Christian Deutscher

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CDU

Sehr geehrter Herr Deutscher,

die Privatisierung von Seen in den neuen Bundesländern durch die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) bewegt in letzter Zeit in der Tat die Gemüter vieler Menschen. Sie werden von der Sorge getrieben, sich im Fall des Verkaufes eines Sees an einen Privaten mit erheblichen Einschränkungen abfinden zu müssen. Der Deutsche Bundestag hat sich mit dieser Thematik aufgrund zahlreicher Eingaben der Bürger befasst.

Der Eigentümer eines Sees kann mit diesem nicht nach Belieben verfahren und andere von der Nutzung ausschließen. Die jeweiligen Landesgesetze regeln den sogenannten Gemeingebrauch, der insbesondere Baden, Befahren mit (nicht motorbetriebenen) Booten, Eislaufen erlaubt. Das gilt für private und öffentliche Eigentümer gleichermaßen.

Richtig ist, dass die BVVG im Auftrag der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (früher Treuhandanstalt) in den neuen Bundesländern auf der Grundlage von Artikel 25 des Einigungsvertrages, des Treuhandgesetzes und der Dritten Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz das von der Treuhandanstalt übertragene Vermögen, dazu gehören auch Seen, veräußert. Sie hat somit einen gesetzlichen Privatisierungsauftrag.

Die BVVG hat schon in der Vergangenheit Seen in einem mehrstufigen Verfahren verwertet. Die diesbezüglichen Regelungen eröffnen den Kommunen die Möglichkeit des vorrangigen Erwerbes des Sees. Der See wird daher zuerst der jeweiligen Kommune zum Kauf angeboten. Sieht die Kommune von einem Kauf ab, erhalten die Pächter des Fischereirechtes und ggf. Naturschutzorganisationen ein entsprechendes Kaufangebot. Eine Ausschreibung des Sees erfolgt erst, wenn weder Kommune noch Fischereipächter oder Naturschutzorganisationen kaufen.

Eine Einstellung der Verwertung der Seen widerspräche dem Privatisierungsauftrag des Gesetzgebers. Bei der künftigen Verwertung der Seen wird die BVVG im Vorfeld der Privatisierung erkennbare Probleme im engen Zusammenwirken mit den Kommunen ausräumen. Schutzwürdige Belange, insbesondere kommunale Badeeinrichtungen, sollen durch geeignete Maßnahmen zugunsten einer weiten öffentlichen Nutzung gesichert werden. Mit diesen Maßnahmen sind die berechtigten Interessen der breiten Öffentlichkeit über die allgemeine Gesetzeslage hinaus umfassend sichergestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Schäuble