(...) in Deutschland gilt bei der Stilllegung von kerntechnischen Anlagen und der Entsorgung von radioaktiven Abfällen das so genannte Verursacherprinzip. (...) Diese Pflicht gilt für alle gesetzlich vorgesehenen Entsorgungsschritte. (...) Wenn sich vor oder während der Stilllegung und Entsorgung herausstellt, dass die Kosten die Rückstellungen übersteigen, befinden sich die Betreibergesellschaft und die mit ihr verbundenen Unternehmen auf Konzernebene in der Pflicht, weitere Rückstellungen vorzunehmen. (...)
Frage von Kurt Dr. K. • 17.09.2013
Antwort von Wolfgang Schäuble CDU • 08.10.2013
Frage von Ekkehardt Fritz B. • 17.09.2013
Antwort ausstehend von Wolfgang Schäuble CDU
Frage von Georg E. • 13.09.2013
Antwort von Wolfgang Schäuble CDU • 17.09.2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
Anmerkung der Redaktion
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Frage von Günther M. • 12.09.2013
Antwort von Wolfgang Schäuble CDU • 17.09.2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
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Frage von Angelika K. • 12.09.2013
Antwort von Wolfgang Schäuble CDU • 17.09.2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
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Frage von Franz B. • 11.09.2013
Antwort von Wolfgang Schäuble CDU • 17.09.2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
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