Frage an Wolfgang Thierse bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Frage von Holger M. •

Frage an Wolfgang Thierse von Holger M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Thierse,

ich hab Ihnen am 25.01.2005 eine Mail geschickt, die Sie mir leider bis heute nicht beantwortet haben.
Immerhin habe ich nach massiven Beschwerden mein erstes Arbeitslosengeld schon Mitte April 2005 erhalten (rückwirkend bis in den Januar), aber alle anderen Fragen dieser Mail halte ich durchaus noch für wichtig. Wenn ich Wahlversprechen auf dem Rechtsweg einfordern könnte, würde ich die FDP aus dem Grunde wählen, da sie das Ziel der Abschaffung des Moloches Arbeitsamt formuliert hat. Meine Erfahrungen der letzten Monate bestätigen meinen Eindruck der Mail aus dem Januar erneut. Hier der Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Thierse,

was ich Ihnen hier schreibe, ist dem Gesetz nach nichts Besonderes, sondern leider Alltag - ein Alltag, den ´Entscheidungsträger´ auch dann nicht erleben werden, wenn sie einmal ein Arbeitsamt in ihrer Funktion besuchen sollten.

In der Gesetzgebung bzw.in informierenden Broschüren des Arbeitsamtes werde ich darauf hingewiesen, wozu ich (unter Umständen in welchen Zeiträumen) verpflichtet bin, gleichzeitig sind Bestimmungen des Arbeitsamtes oft Kann-Bestimmmungen.
In den mir vom Arbeitsamt mitgegebenen 2 Broschüren befindet sich leider auch kein Hinweis darauf, unter welchen Bedingungen ich z. B. Bewerbungskosten zurückerstattet bekomme. Diese Bestimmungen existieren jedoch. Anwenden kann sie jedoch nur derjenige, der davon Kenntnis hat.

Bis heute habe keinen Bescheid über die Höhe meines Arbeitslosengeldes erhalten, obwohl ich um den 20.November des letzten Jahres herum das erste Mal nach Erhalt meiner Kündigung im Arbeitsamt gewesen bin.

Da wäre einzuhaltende Terminvorgaben sicher sehr hilfreich. Ich habe die Pflicht, sehr viele Unterlagen und Formulare, über deren Existenz ich vorher keine Kenntnis hatte, möglichst schnell herbeizuschaffen, eine maximale Bearbeitungsfrist seitens des Arbeitsamtes gibt es jedoch nicht.

Nun zu meinen konkreten Erlebnissen, die bei mir dazu führen, daß ich von diesem Amt und denjenigen, die in der Politik bzw. späteren Umsetzung der Gesetze dafür verantwortlich sind, nichts erwarte, was mir persönlich helfen wird.

1. Um den 20. November des letzen Jahres herum bin ich beim ersten Mal beim Arbeitsamt gewesen. Ich wurde gleich wieder weggeschickt, da ich nicht alle Unterlagen dabei hatte - konkret gesagt, es fehlte die Meldebescheinigung der Polizei. Für mich ist nicht verständlich, warum deswegen nicht alle Daten aufgenommen werden konnten und ich gebeten werde, die Meldebestätigung beim nächsten Mal mitzubringen.
2. Der 2. Besuch erfolgte dann eine Woche später. Der entsprechende Mitarbeiter nahm alle Daten auf, zur Einsicht lagen ihm auch das Kündigungsschreiben und meine Klageschrift vor, wurden aber weder kopiert noch als gesehen vermerkt. Ich erhielt keine Hinweise darüber (bzw. die entsprechenden Merkblätter), welche Bewerbungskosten erstattet werden können (es gibt Anträge dafür, die Erstattung der Kosten gilt jedoch erst nach Abgabe des Antrages) oder unter welchen Bedingungen für mich eine Weiterbildung/Förderung oder ähnliches möglich ist. Mir wurde lediglich mitgeteilt, daß man mich wegen eines Termines, auf dem alles weitere besprochen werden wird, anschreibt bzw. anspricht.
3. Einige Tage später bin ich erneut dagewesen, um mir bescheinigen zu lassen, daß ich arbeitslos bin - diese Auskunft, die auf einem sehr unhandlichen A4-Format ausgedruckt wurde, erhielt ich nur nach Nachfrage. Hätte ich es nicht getan, so würde ich bis heute keine Ermäßigungen, auf die ich Anspruch habe, erhalten.Ich halte es für selbstverständlich, daß jedem dies sofort gegeben wird, idealerweise in einem Format, daß ohne Schwierigkeiten in einer Geldbörse untergebracht werden kann.
4. Anfang Januar habe ich dann per email um einen Termin bei dem mir unbekannten ´Arbeitsberater´ gebeten, bis heute habe ich auf diese email keine Antwort erhalten. Ein Durchkommen am Telefon ist nahezu unmöglich und ist mir bis heute auch nicht gelungen.
5. Mitte Januar erhielt ich eine ´Zwischenmitteilung über meinen Antrag auf Arbeitslosengeld´. In diesem wurde festgestellt, daß Unterlagen fehlen, die ich per Kopie einreichen sollte. Es handelt sich dabei um die Unterlagen, die ich unter Punkt 2 erwähnt und dem damaligen Bearbeiter vorgelegt habe. Das Schreiben enthält zudem noch sehr viele Fehler und Unaufmerksamkeiten. So wird z. B. für bestimmte Situationen auf das Sozialhilfegesetz verwiesen, das in der Form nicht mehr existiert. Die Bearbeiterin hat keine Durchwahltelefonnummer hinterlassen, so daß sie für Rückfragen meinerseits nicht erreichbar ist. Es fehlt ein Aktenzeichen für Antworten und es wird nicht auf die gesetzlich vorgeschriebene Frist für einen Widerspruch verwiesen, so daß ich mich in diesem Fall selbst darum kümmern müßte, wenn ich einen Widerspruch einlegen möchte. All dies zeugt in meinen Augen davon, daß es hier um die Abarbeitung von Akten und nicht um Service für Kunden geht.

Fazit:

2 Monate nach meinem ersten Besuch beim Arbeitsamt habe ich noch keinen Bescheid über die Höhe meines Arbeitslosengeldes und kriege keine bisher entstandenen Bewerbungskosten erstattet, da ich ja das entsprechende Formular noch nicht erhalten und wieder abgegeben habe (warum benötigt man dafür einen Antrag und kann nicht einfach ohne Antrag seine Kosten dafür nachweisen und erhält dann das Geld zurück ?). Das wäre nur mit einem persönlichen Besuch bei meinem ´Arbeitsberater´ möglich. Da ich aber wegen der seit Januar laufenden Umstellung denselben nicht kenne, am Telefon nicht durchkomme und auch per email keine Antwort erhalten habe, weiß ich nicht, wer es ist und wie ich auf einem anderen Weg einen Termin erhalten kann.

Bis zu der Frage, wer kann mir wie auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle behilflich sein, bin ich demzufolge noch nicht vorgedrungen. Damit ist der erste meiner maximal 12 Monate, die mir seit dem neuen Gesetz nur noch zustehen, vergangen, ohne daß diese Institution, für die ich seit Jahren Geld bezahlt habe, in irgendeiner Weise hilfreich für mich gewesen ist.
Laut Arbeitslosenstatistik werden Arbeitslose innerhalb der ersten 13 Wochen zu ca 80 % vermittelt. Das bedeutet in meinem Fall, daß die Wahrscheinlichkeit, daß ich durch das Arbeitsamt in dieser Zeit vermittelt werde, deutlich verringert, da ich immer noch ohne Betreuung durch einen ´Arbeitsberater´ bin. Außerdem wird mir so die Möglichkeit genommen, mit Hilfe eines Vermittlungsgutscheines professionelle Arbeitsvermittler zu beauftragen, mir eine neue Arbeitsstelle zu vermitteln. Gerade diese Agenturen sind im Bereich der IT besonders erfolgreich.

Daß es derzeit zu längeren Wartezeiten wegen der Umstellung in den Institutionen kommt, ist für mich keine ausreichende Erklärung. Es liegt zum großen Teil daran, daß ich nicht als Kunde, sondern als Fall behandelt werde, anders sind die oben beschriebenen Versäumnisse des Arbeitsamtes für mich nicht zu erklären.

Meiner Meinung nach hätte ich aus den oben beschrieben Gründen heraus einen derzeit um einen Monat verlängerten Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Es wäre deutlich einfacher für alle Beteiligten, wenn:
° das Arbeitsamt schnell einen Bescheid unter dem Vorbehalt erstellt, daß fehlende Dokumente nachgereicht werden müssen.
° die Pflicht besteht, daß Mitarbeiter des Arbeitsamtes alle verfügbaren Informationen wie Zuschüsse zu Weiterbildungen und Bewerbungen von sich aus preisgeben sowie unverzüglich einen Arbeitslosenausweis ausstellen (d.h. ein Dokument, das man dann auch ohne Besitz einer Handtasche täglich mit sich herumführen kann) müssen
° sofort beim ersten Besuch ein Termin vergeben wird, dessen Ziel inhaltliche Aspekte und keine formellen Probleme beinhaltet. Möglichst auch das mit einem zeitlich definiertem Limit, das einforderbar ist.

Noch einfacher wäre eine Gesetzgebung und eine Institution, die all diese absehbaren Schwierigkeiten nicht impliziert. Was ich mir von Ihnen als gewählter Abgeordneter wünsche, ist, daß Sie sich dafür einsetzen, daß solche häufig auftretenden Schwierigkeiten wie oben beschrieben, nicht eintreten können. Das Beste wäre natürlich eine vereinfachte Gesetzgebung, die mit weniger Bescheinigungen, Formularen und Regeln, die nur zutreffen, wenn .... usw. auskommt und in der dann auch das Arbeitsamt klar einforderbare Pflichten hat.

Unabhängig von den oben geschilderten Sachverhalten bin ich über die Qualität des Online-Auftrittes erschrocken. Versuchen Sie doch bitte mal das folgende:
° die Stellenbörse zu finden
° diese Seite als Link abzuspeichern
° gezielt für bestimmte Berufe in bestimmten Orten und Ländern eine Arbeitsstelle zu finden (ein realistisches Beispiel wäre Diplomgeograph mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsgeographie oder Informatiker, Schwerpunkt Datenbanken, objektorientierte Programmierung, hauptsächlich mit Java unter Verwendung der open-source-Software Eclipse)
° diese Suche abzuspeichern
° über neu eingehende Stellenangebote entsprechend dieser Suchabfrage per email informiert zu werden
° können Betriebe, die Stellen anbieten, mich kontaktieren ?
° die Erfahrung lehrt, daß sehr viele Stellen angezeigt werden, die kaum etwas mit der eigenen beruflichen Ausrichtung zu tun haben. Sind einen interessierende Stellen in einem Warenkorb ablegbar, um sie später in Ruhe durchgehen zu können ? Ist dieser Warenkorb abspeicherbar, um das eventuell auch einen Tag später ohne erneute Suche erledigen zu können ?

Einige der beschriebenen Funktionen existieren und sind nach langer Suche zu finden, andere Funktionen, die selbstverständlich sein sollten, gibt es nicht. Wer hat dieses IT-Projekt genehmigt, wer hat die Vorgaben erstellt, die Ziele geprüft, wer hat die erforderlichen Software-Qualitätstestreihen durchgeführt und die Software freigegeben ? Wurden potentielle Kunden in diesen Prozeß einbezogen ? Was hat dieses Projekt gekostet ? Warum kann es qualitativ nicht mit privaten Anbietern verglichen werden, die für solche Projekte keine öffentlichen Gelder erhalten haben ?
Gibt es inzwischen Erfahrungen, wie erfolgreich diese Stellenbörse ist ? Wenn ja, was sind ihre Stärken. Wenn nein, wo liegen die Schwächen ?

Meine persönliche Erfahrung ist leider, daß die Benutzung des Stellenportals umständlich, fehlerhaft und nicht selbsterklärend ist - auch online ist die aus meinen Beiträgen finanzierte Instutition leider keine Hilfe für mich.

Es es für mich nicht ausreichend, als Kunde oder Klient bezeichnet zu werden, ich möchte auch dementsprechend behandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Mehlan

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