Frage an Wolfgang Wieland bezüglich Familie

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Wolfgang Wieland
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Dr. Thomas W. •

Frage an Wolfgang Wieland von Dr. Thomas W. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Wieland,

im Zusammenhang mit der geplanten Reform der Erbschaftssteuer möchte ich Sie über die Benachteiligung eingetragener Lebenspartnerschaften informieren. Eingetragene Lebenspartnerschaften werden bei der Erbschaftsteuer wie Fremde behandelt.

Die Benachteiligung unserer Familie wird sich durch die geplante Erbschaftsteuerreform weiter verschlechtern, wenn Lebenspartner im Erbschaftsteuerrecht weiter wie Fremde behandelt werden. Bisher werden Eigentumswohnungen und Eigenheime nur mit 50 bis 60 % ihres Verkehrswertes bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt. In Zukunft müssen sie aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem vollen Verkehrswert angesetzt werden. Das hat eine Erhöhung der Erbschaftsteuer für Immobilien um 40 bis 50% zu Folge. Zum Ausgleich soll der allgemeine Freibetrag für Eheleute erhöht werden. Damit es dadurch nicht zu Steuerausfällen kommt, sollen gleichzeitig die Erbschaftsteuersätze erhöht werden. Das bedeutet für Lebenspartner eine weitere Verschlechterung.

Mein Mann Ingmar Zöller und ich sind seit fünf Jahren verheiratet bzw. verpartnert. Vor drei Jahren haben wir (rechtlich gesehen nur ich) ein Kind adoptiert. Derzeit bauen wir im Rahmen eines Baugruppenprojekts mit weiteren 23 Familien ein ökologisches Mehrfamilienhaus in Berlin.

Unsere Lebenspartnerschaft entspricht zivilrechtlich völlig der Ehe. Wir haben dieselben Unterhaltsverpflichtungen wie Ehegatten. Wenn ein Lebenspartner sterben sollte, hat der Nachlass wie bei Ehegatten Unterhaltsersatzfunktionen. Der Staat darf zwar aufgrund Art. 6 Abs. 1 GG Ehen besser behandeln als andere Lebensgemeinschaften. Aber wenn der Staat anderen Lebensgemeinschaften dieselben Unterhaltsverpflichtungen auferlegt wie Ehegatten, muss er das beim erbschaftssteuerlichen Zugriff auf den Nachlass angemessen berücksichtigen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Ihre Position hierzu mitteilen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Welter

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Welter,

genau wie Sie finde ich die Benachteiligung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften bei der Erbschaft falsch. Wir Grünen haben die Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität immer abgelehnt und solche Diskriminierungen dürfen auch im Erbschaftssteuerrecht nicht weiter bestehen. Und nun droht diese Diskriminierung durch die notwendigen Änderungen an der Erbschaftssteuer noch einmal verschlimmert zu werden.

Der geplante Ausgleich der Verschlechterungen für Ehepartner durch erhöhte Freibeträge macht deutlich, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Für Eheleute wird anerkannt, dass sie eine Verpflichtung zur gegenseitigen Unterstützung eingegangen sind und dies hat positive Rechtswirkungen über den Tod hinaus. Gleichgeschlechtlichen Paaren wird diese Anerkennung nicht zuteil.

Wir sind der Meinung, dass die bisherige Ungleichbehandlung beendet werden muss, anstatt sie noch zu verschlimmern. Deshalb haben Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf eingebracht, der diesen unhaltbaren Zustand beendet. Wir werden alles daran setzen, die Regierungskoalition von seiner Notwendigkeit zu überzeugen. Und wir freuen uns, dass etwa der LSVD dieses Anliegen ebenfalls mit einer Kampagne vorantreibt.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland, MdB

PS: Unseren Gesetzentwurf können Sie unter http://dip.bundestag.de/btd/16/034/1603423.pdf finden.