Frage an Wolfgang Wieland bezüglich Recht

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Wolfgang Wieland
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage an Wolfgang Wieland von Mike W. bezüglich Recht

Ihre Antworten zur gewissermaßen laxen Ausübung der Regelung des 42a WaffG kann ich nicht nachvollziehen. Insbesondere für die ausführenden Organe steht eindeutig, Führen verboten außer berechtigtes Interesse liegt vor. Das kann aber doch keinesfalls ein möglicherweise beabsichtigtes Apfelschälen sein.

Im Klartext besagt doch die Vorschrift, Bürger, Du darfst nicht.
So wird es verstanden und so wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit seitens der Polizei und Verwaltungsbehörden gehandhabt werden.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Weidner,

auch wenn es Sie verwundern mag: ich rede nicht einer laxen Auslegung das Wort, sondern einer Auslegung, die sich an dem Willen des Gesetzgebers orientiert. Dies ist eine anerkannte und auch von der Rechtsprechung gerne benutzte Methode der Auslegung.

Danach ist das Schälen eines Apfels durchaus ein „allgemein anerkannter Zweck“ und damit ein berechtigtes Interesse. In den Gesetzesberatungen war von „Picknick, Bergsteigen und Sportausübung“ die Rede (den Gesetzentwurf finden Sie hier: dip21.bundestag.de, die eingearbeiteten Änderungen hier: dip21.bundestag.de).

Deswegen teile ich weder ihr Gefühl, mit diesem Gesetz gegängelt zu werden, noch Ihre Furcht vor einer Polizei ohne Augenmaß.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland