Frage an Wolfhard Ploog bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Wolfhard Ploog
CDU
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Frage von Claudia H. •

Frage an Wolfhard Ploog von Claudia H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Wolfhard Ploog,

wieso wurde die Petition "Durchführung eines Umweltgutachtens vor Beginn der Bauarbeiten im Schanzenpark" gestützt auf das Hamburger und das Bundesrecht abgelehnt und nicht, wie dies der ausdrückliche Wunsch der Petentin war, nach EU-Recht beurteilt? Warum haben der Eingabeausschuss, die Bürgerschaft und der Senat diesen Wunsch nicht berücksichtigt?

Ich habe mir das in der Anwort der Bürgerschaft erwähnte Baumgutachten des Bauherrn von der Firma Beierbach angesehen. Es sind darin Schutzmaßnahmen für die Lindenquarré und einige Parkbäume vorgesehen. Keinerlei Berücksichtigung findet darin der Wald, der sich am Südhang des Schanzenhügels - mittlerweile befand. Auf meine Nachfrage erklärte mir Herr Schulz von der Gartenbauabteilung des Bezirksamts Eimsbüttel, dass diese Bäume als sog. "Wildwuchs" nur geduldet waren. Waren die Schadstoffabsorption und die Sauerstoffproduktion dieser Bäume über Jahrzehnte also auch nur geduldet? Welchen Status würden Sie den Tieren (Fledermäusen, Vögeln, Insekten,..) als Bewohnern und Nutznießern der illegitimierten Bäume beimessen? Es gab für sie meines Wissens nie eine Existenzgenehmigung des Bezirks Eimsbüttel.
Wurde der Südhang überhaupt noch dem Schanzenpark zugerechnet, da er 2003 von der Finanzbehörde an die Patrizia AG verkauft wurde?

In der Bildzeitung las ich heute (31.1.05, S.7), dass der Fraktionschef der Eimsbüttler CDU sich dafür einsetzt, dass "der Schanzenpark (...)für diese und die künftige Generation von jeglicher Bebauung freigehalten werden (soll)."

Von welchem Gebiet geht Herr Westenberger hier aus? Was gehört jetzt noch zum Schanzenpark? Wieviele Jahre geben Sie der künftigen Generation?

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß,

Claudia Herbst

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Herbst,

mit der Entscheidung über Ihre Eingabe haben wir Ihnen eine ausführliche Antwort auf Ihre ersten Fragen gegeben, ohne Ihre Eingabe jedoch abgelehnt zu haben.
Da Sie nun neue Fragen aufgeworfen haben, die ich Ihnen aus eigenem Wissen nicht beantworten kann, reiche ich Ihre Anfrage an den Eingabendienst weiter.

Im Rahmen einer neuen Eingabe werden Sie dann zur gegebenen Zeit eine weitere Antwort erhalten.

Die Aussagen von Herrn Westenberger kann ich nicht bewerten. Ich darf Sie deshalb bitten, sich insoweit direkt mit ihm in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüssen

Wolfhard Ploog