Frage von Thomas M. A. • 09.09.2009 betr.: Lebensschutz ungeborener Kinder Unser Grundgesetz deklariert die Würde und allgemeinen Menschenrechte für jedermann. Die derzeit gültige Abtreibungspraxis widerspricht dieser Grundaussage. Antwort ausstehend von Xaver Jung CDU Bundestag Wahl 2009Verbraucherschutz Teilen