Verfassungsänderung zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen
Bevor sich der neu gewählte 19. Landtag am 18. Mai 2026 konstituiert, hat der bisherige rheinland-pfälzische Landtag in einer Sondersitzung über eine Änderung der Landesverfassung zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen beraten. Anlass ist ein Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit dem das notwendige Minderheitenquorum für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses angehoben werden soll.
Die drei Fraktionen begründen den Vorstoß mit dem Erstarken der AfD und der Sorge, Untersuchungsausschüsse könnten für politische Zwecke missbraucht werden. Durch die geplante Neuregelung wäre es der AfD trotz ihrer deutlich größeren Fraktion im neuen Landtag nicht möglich, Untersuchungsausschüsse eigenständig einzusetzen.
Bislang kann ein Untersuchungsausschuss auf Antrag von einem Fünftel der Abgeordneten eingesetzt werden. Künftig soll dafür ein Viertel der Mitglieder des Landtags erforderlich sein, ähnlich wie in mehreren anderen Landesparlamenten. Im neu gewählten 19. Landtag mit 105 Abgeordneten wären dafür 27 Stimmen notwendig. Die AfD wird dort mit 24 Abgeordneten vertreten sein.
Für eine Änderung der Landesverfassung sind insgesamt drei Beratungen im Landtag sowie eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Infolge der Verfassungsänderung müssten anschließend auch das Untersuchungsausschussgesetz sowie die Geschäftsordnung des Landtags angepasst werden.
Die Verfassungsänderung wurde in der Schlussabstimmung mit 79 Ja-Stimmen aus den Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU angenommen. Dagegen stimmten zwölf Abgeordnete aus den Fraktionen der AfD und FW, vier Abgeordnete enthielten sich, darunter auch Bernhard Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). In der Fraktion der FDP gab es eine Gegenstimme von Stefan Thoma, eine Stimme dafür von Cornelia Willius-Senzer sowie drei Enthaltungen.