Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (Änderungsantrag)

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat einen Änderungsantrag (PDF) der Grünen zum Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (PDF) abgelehnt. Mit dem Gesetz soll es künftig möglich sein, dass Studierende der Rechtswissenschaft unter bestimmten Voraussetzungen einen Bachelor of Laws erhalten. 

Die Grünen fordern, dass diese Regelung weiter zurückreicht. Nach der bisherigen Planung sollen nur Studierende berücksichtigt werden, die die Voraussetzungen seit dem 31. März 2022 erfüllt haben. Die Grünen schlagen stattdessen den 1. Oktober 2003 als Stichtag vor. Damit könnten auch frühere Jura-Studierende den Bachelor nachträglich beantragen. Die Grünen begründen das damit, dass seit 2003 vergleichbare Voraussetzungen für den Abschluss gelten. 

Der Änderungsantrag wurde mit 16 Ja-Stimmen zu 60 Nein-Stimmen abgelehnt. Es gab keine Enthaltungen.

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Dafür gestimmt
16
Dagegen gestimmt
60
Enthalten
0
Nicht beteiligt
21
Abstimmungsverhalten von insgesamt 97 Abgeordneten.

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