Änderung des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung plant mit einem Gesetzentwurf das Landesentwicklungsgesetz von Sachsen-Anhalt zu ändern. Mit dem Entwurf soll unter anderem eine klarere Rechtsgrundlage für das Erstellen von Bevölkerungsprognosen geschaffen werden. Außerdem sollen Planungs- und Genehmigungshürden in Bezug auf den Ausbau von Windenergieanlagen abgebaut und verbindliche Teilflächenziele (bestimmter prozentualer Anteil der Landesfläche für die Windenergie an Land) festgelegt werden.

Der Gesetzentwurf wurde mit 68 Jastimmen angenommen. 22 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab keine Stimmenthaltungen.

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Dafür gestimmt
68
Dagegen gestimmt
22
Enthalten
0
Nicht beteiligt
7
Abstimmungsverhalten von insgesamt 97 Abgeordneten.