Haushaltsgesetz 2024

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat namentlich über den Gesetzentwurf über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024) unter Beachtung ergänzender Hinweise des Vorsitzenden des Finanzausschusses abgestimmt. Das Haushaltsgesetz 2024 sieht unter anderem Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 14,3 Milliarden Euro vor und stützt sich in wesentlichen Teilen auf das Haushaltsgesetz 2023.

Zu dem Haushaltsgesetz 2024 lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen vor, darin wird die Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in seiner Gesamtheit mit 49 Stimmen angenommen. 33 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab keine Enthaltungen.

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Dafür gestimmt
49
Dagegen gestimmt
33
Enthalten
0
Nicht beteiligt
15
Abstimmungsverhalten von insgesamt 97 Abgeordneten.