Rundfunkstaatsverträge kündigen
Der Landtag hat sich mit einem Antrag zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befasst. Darin wird die Landesregierung von der AfD-Fraktion aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2025 die Kündigung sämtlicher zentraler Rundfunkstaatsverträge zu erklären, darunter der Medienstaatsvertrag, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag sowie die Staatsverträge von ARD, ZDF, Deutschlandradio und MDR. Zugleich soll die Landesregierung mit den übrigen Ländern Verhandlungen über eine grundlegende Neugestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufnehmen. Gefordert werden zudem eine strikt ausgewogene Berichterstattung, der Ausschluss inhaltlicher Vorgaben, die die journalistische Freiheit einschränken könnten, die Sicherung der Staatsferne der Aufsichtsgremien, die Abschaffung der Finanzierung durch Pflichtbeiträge sowie eine Orientierung der Gehaltsstruktur am öffentlichen Dienst.
In der Begründung des Antrags wird ausgeführt, die bestehenden Rundfunkstaatsverträge seien nicht mehr zeitgemäß. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei nicht in der Lage, notwendige Reformen eigenständig umzusetzen, weshalb eine grundlegende Neuordnung erforderlich sei.
Der Antrag wurde mit 66 Gegenstimmen abgelehnt. 16 Abgeordnete stimmten dafür, Enthaltungen gab es keine.