Gesetz zur Anhebung der Altersgrenzen und zur Änderung weiterer beamtenrechtlicher Regelungen

Neuregelungen im sächsischen Beamtenrecht, in dessen Folge sich die Altersgrenze bis zum Ruhestand erhöht.

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Dafür gestimmt
68
Dagegen gestimmt
41
Enthalten
14
Nicht beteiligt
8
Abstimmungsverhalten von insgesamt 131 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Christian PiwarzChristian PiwarzCDU44 - Dresden II Dafür gestimmt
Portrait von Karin StrempelKarin StrempelCDU39 - Meißen I Dafür gestimmt
Portrait von Rolf SeidelRolf SeidelCDU31 - Leipzig VII Dafür gestimmt
Portrait von Thomas SchmidtThomas SchmidtCDU22 - Mittweida II Dafür gestimmt
Portrait von Jan HippoldJan HippoldCDU11 - Chemnitzer Land II Dafür gestimmt
Portrait von Andreas HeinzAndreas HeinzCDU2 - Vogtland I Dafür gestimmt

Die Beamten in Sachsen sollen ab 2012 länger arbeiten bis zu ihrer Pension. Die bei Rentnern schon erfolgte Erhöhung der Altersgrenze betrifft nun auch die Beamten in Sachsen. Die Altersgrenze wird dann wie bei Rentnern schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen.